Marianne Heimbach-Steins vermutet Angst vor Un-Ordnung hinter bestimmten, ahistorischen katholischen Denkformen, insbesondere zu Religions- und Gewissensfreiheit, und sieht darin Schnittstellen zu rechten Denkweisen.
In diesem Essay vertrete ich die These, dass katholische Positionen in dem Maße für rechtes Denken anfällig sind, wie sie sich einem a-geschichtlichen und kontextlosen Ordnungsdenken verschreiben. Solchen Denkansätze fehlt das Bewusstsein für die Notwendigkeit, normative Gehalte und Ansprüche der vertretenen Ordnung mit der Historizität, Kontextualität und Entwicklungsoffenheit der (sozialen, intellektuellen, wissenschaftlichen, religiösen) ‚Welt‘, die es zu ordnen gilt, zu vermitteln. Das führt leicht zur Verweigerung gegenüber einem selbstkritischen und lernbereiten Umgang mit überlieferten Ordnungsmodellen. Solches Denken kann für rechtes – autoritäres, ausgrenzendes und rückwärtsgewandtes – Denken sowohl anfällig als auch attraktiv sein. Anhand einiger Beobachtungen zu jüngeren lehramtlichen Lesarten der Religions- und Gewissensfreiheit möchte ich die These erläutern.
Religions- und Gewissensfreiheit
In einem Interview zum 60. Jubiläum des Konzilsabschlusses bezeichnet Kardinal W. Brandmüller die Erklärungen Nostra aetate und Dignitatis humanae, also jene Dokumente, die epochal neue Positionen im Umgang mit den anderen Religionen sowie mit dem Recht der Person auf Religions- und Gewissensfreiheit formulieren, als bedeutungslos: „Das sind zeitbedingte Erklärungen des Konzils, die mittlerweile überholt sind – man denke nur an die damaligen Aussagen über den Islam oder über die sozialen Kommunikationsmittel.“[1]
zeitbedingt und überholt?
Der Kardinal blendet gezielt aus, dass beide Erklärungen intertextuell unlösbar mit den konstitutiven Positionen des Konzils zur Offenbarung (Dei verbum) und zur Würde der Person (u.a. Gaudium et spes) zusammenhängen.[2] Er legt den Zeitbezug pauschal als Zeitbedingtheit aus. Kontextspezifischen Erfahrungen, denen die Aufnahme des jeweiligen Themas in die Agenda des Konzils zu verdanken ist, spricht er pauschal die Relevanz ab. Dass Lern- und Übersetzungsleistungen, die sich in der Vermittlung von Lehrpositionen mit den gesellschaftlichen, religiösen und theologischen Herausforderungen der Zeit artikulieren, Quelle der Lehrentwicklung sind, ignoriert er. Lehrentwicklung liegt als solche außerhalb der Vorstellungswelt einer traditionalistischen, d.h. gerade nicht traditionsbewussten, Denkform.
Texte aus dem Doppelpontifikat Johannes Paul II. / Kardinal Ratzinger – Benedikt XVI. zeigen, wie kirchenoffizielle Fortschreibungen der Konzilsposition den menschenrechtlichen Charakter der Religions- und Gewissensfreiheit angreifen.
Lehrentwicklung liegt außerhalb der Vorstellungswelt einer traditionalistischen, d.h. gerade nicht traditionsbewussten, Denkform.
So betonen der Katechismus der katholischen Kirche (1993) und die Lehrmäßige Note zu einigen Fragen über den Einsatz und das Verhalten der Katholiken im politischen Leben (2002) der römischen Glaubenskongregation[3] v. a. Grenzen der Religionsfreiheit. Und sie behaupten die volle Kontinuität mit den Positionen der Päpste des 19. Jh. – man erinnere sich, dass Gregor XVI. die Gewissensfreiheit als „Wahnsinn und pesthaften Irrtum“[4] verurteilt hatte. Zudem fordern sie von politischen Verantwortungsträgern, insbesondere für den auf das ungeborene Leben fokussierten Lebensschutz und die Abwehr emanzipatorischer Geschlechterpolitik, die kompromisslose Orientierung an der lehramtlichen Wahrheitsauffassung – zu Lasten des Respekts vor der persönlichen Gewissensverpflichtung politischer Mandatsträger:innen in schwierigen politischen Abwägungsprozessen.[5]
Distanz gegenüber freiheitlicher Demokratie und unteilbaren Menschenrechten
Die Enzyklika Caritas in veritate (2009) Benedikts XVI. liest Religionsfreiheit unter dem Vorzeichen eines christlichen Dominanzanspruchs und fordert die Politik auf, sich an der katholischen Wahrheitsauffassung zu orientieren.[6]
fortdauernde Skepsis gegenüber der vollständigen Anerkennung der unteilbaren Menschenrechte
Erwartungen an katholische Parlamentarier, im politischen Entscheiden katholische Morallehre unverkürzt zur Geltung zu bringen, werden so apodiktisch formuliert, dass der untrennbare Zusammenhang von Religions- und Gewissensfreiheit kaum noch erkennbar ist. Dies lässt nicht nur auf erhebliche Distanz zu Regeln demokratischen Entscheidens, sondern auch auf fortdauernde Skepsis gegenüber der vollständigen Anerkennung der unteilbaren Menschenrechte schließen.[7]
Die skizzierten Positionen scheinen bestrebt, „das Konzil nicht als Modernisierung, sondern als Bekenntnis zu einer ‚christlichen Moderne‘ zu verstehen, zu der die deutliche Ablehnung von Relativismus, Indifferentismus und Liberalismus konstitutiv gehört. Man übersieht dabei, dass die Kirche im 19. Jahrhundert nicht nur die christentumsfeindlichen ‚-ismen‘ ablehnte, sondern prinzipiell ein ‚gebrochenes Verhältnis‘ zur modernen Freiheitsgeschichte hatte […].“[8]
Eine solche Auslegung ebnet faktisch den Weg zu wechselseitiger Beanspruchung von Politik und katholischer Kirche zur Stärkung bzw. Durchsetzung eigener Positionen. Entsprechende Tendenzen lassen sich seit geraumer Zeit u.a. in der katholischen Kirche der USA, in der Pro-Life-Bewegung mit ihrer engen Auslegung von Lebensschutz und in der unverhohlenen Unterstützung kirchlicher Verantwortungsträger für Donald Trump beobachten.
Brücken zu rechtem Denken
Eine solche, menschenrechtlich problematische Lesart des Rechts auf Religions- und Gewissensfreiheit weist den Anspruch der Freiheit im Sinne moralischer Autonomie des Subjekts als vermeintliche Willkür im Namen einer dem Lehramt zuhandenen ‚Wahrheit‘ zurück. Man kann darin einen Modus autoritären Denkens – eine potentielle Schnittstelle zu rechtem Denken – erkennen. Zentrale Aspekte dieser Denkform versuche ich thesenförmig zu profilieren.
Die in der Abwehr der politischen Moderne und der damit verbundenen Emanzipationsprozesse wurzelnde katholische Freiheitskritik versucht dogmatische und moralische Ordnungs- und Machtansprüche gegenüber der Lebensführung der Gläubigen, aber auch gegenüber gesellschaftlicher und politischer Moral zu behaupten, und dehnt diese Kritik im 21. Jh. auch auf postmoderne, machtkritische Diskurse und Bewegungen (u.a. die Gender-Bewegung) aus. Religion, die sich so präsentiert, lässt sich leicht auch für autoritäre politische Interessen nutzen und kann ihrerseits dem Irrtum erliegen, ihre Anliegen würden durch solche politischen Strömungen gut vertreten.
Fremdeln mit der modernen Freiheitsgeschichte
An der skizzierten Auslegungstendenz der Religionsfreiheit zeigt sich exemplarisch eine allenfalls halbierte Rezeption der Menschenrechte; sie ist Ausdruck eines andauernden „Fremdelns“ mit der modernen Freiheitsgeschichte im Namen einer ahistorisch und objektivistisch verstandenen ‚Wahrheit‘. Das Widerstandspotential, das der biblischen Gotteserzählung und der christlichen Glaubensüberlieferung gegenüber freiheitsfeindlichen und menschenverachtenden Tendenzen innewohnt, wird geschwächt.
Essentialismus birgt die Gefahr einer Verabsolutierung des Ordnungsdenkens. Die Verteidigung einer ‚unveränderlichen‘ Ordnung im Namen der ‚Wahrheit‘ richtet sich gegen geschichtliche und soziale Dynamiken, die einseitig als Treiber eines religiösen, moralischen bzw. kulturellen Verfalls gedeutet werden. Wo eine angemessene Hermeneutik für den Umgang mit geschichtlichem Wandel, mit der Dynamik und der Kontingenz des Erkennens fehlt, versteift ein ordnungsorientiertes Denken und Deuten der Welt. So kann es zum potentiellen Nährboden für rechtes Denken werden, Kräfte des Wandels unter dem Vorzeichen (prekärer) menschlicher Freiheit und Würde schwächen und zur Legitimation politischer Machtanmaßung im Namen der „wahren“ Ordnung verzweckt werden.
versteiftes Ordnungsdenken
Verabsolutiert gerät das Streben nach Ordnung im Verein mit der Deutung von Wandel als Verfall zur Retrospektion. Auch darin liegt ein willkommener Anknüpfungspunkt für rechtes Denken, das Muster für starke Identitäten typischerweise in einer idealisierten Vergangenheit sucht. Solche Rückwärtsgewandtheit steht in schroffem Gegensatz zur biblischen Dynamik, die in der Spannung von dynamischer Ordnung (Schöpfung), Befreiung (Verheißung) sowie der Kritik gestörter Ordnung (Prophetie) grundsätzlich nicht rückwärts, sondern auf eine von einem mitgehenden Gott dem Menschen verheißene Zukunft ausgerichtet ist.[9]
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Eine ausführlichere Bearbeitung des Themas erscheint am 7.2. in der Reihe fs.science.
Marianne Heimbach-Steins, Dr. theol., Seniorprofessorin an der Katholisch-Theologischen Fakultät in Münster, leitete von 2009-2025 das Institut für Christliche Sozialwissenschaften sowie, zusammen mit Judith Könemann, die Arbeitsstelle für Theologische Genderforschung an der Münsteraner Fakultät. Sie ist Mitglied der feinschwarz-Redaktion.
Photo: Peter Lessmann
[1] Kard. Brandmüller im Interview mit Ludwig Ring-Eifel, 13.11.2025, vgl. https://www.katholisch.de/artikel/65648-kardinal-brandmueller-fuer-ein-neues-konzil-ist-es-noch-viel-zu-frueh (17.11.2025)
[2] Tück, Jan Heiner: Lernverweigerung: Brandmüller hätte zum Konzil besser geschwiegen, https://katholisch.de/artikel/65670-lernverweigerung-brandmueller-haette-zum-konzil-besser-geschwiegen (17.11.2025); Theobald, Christoph: Zur Rezeption und Fortschreibung von Dei verbum und Nostra aetate, in: Böttigheimer, Christoph/Dausner, René (Hg.): Vaticanum 21. Die bleibenden Aufgaben des Zweiten Vatikanischen Konzils im 21. Jahrhundert, Freiburg i.Br.: Herder, 2016, 387-399.
[3] Vgl. Katechismus der katholischen Kirche Nr. 2104 – 2109; Kongregation für die Glaubenslehre: Lehrmäßige Note zu einigen Fragen über den Einsatz und das Verhalten der Katholiken im politischen Leben (24.11.2002) (VAS 158) hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2003, Nr. 8.
[4] Enzyklika Mirari vos, 1832 (DH 2730)
[5] Vgl. Heimbach-Steins, Marianne: Katholische Kirche und moderne Menschenrechte – Potentiale, Lernprozesse, Provokationen. Sozialethische Sondierungen, ausgehend vom Zweiten Vatikanischen Konzil, in: Delgado, Mariano/Leppin, Volker (Hg.): Historia magistra ecclesiae. Die Geschichte als Lernort der Kirche, Basel: Schwabe-Verlag, Stuttgart: Kohlhammer 2024, 459-477.
[6] Vgl. CiV 55f; Heimbach-Steins, Marianne: Religionsfreiheit – ein Menschenrecht unter Druck, Paderborn: Schöningh, 2012: 72-77.
[7] Vgl. u.a. Heimbach-Steins, Marianne / Hilpert, Konrad: Anerkennung der Religions- und Gewissensfreiheit. Konsequenzen und neue Fragen, in: Martin Baumeister u.a. (Hg.): Menschenrechte in der katholischen Kirche. Historische, systematische und praktische Perspektiven (Gesellschaft – Ethik – Religion Bd. 12), Paderborn: Schöningh, 2018, 175-194.
[8] Delgado, Mariano: Vierzig Jahre ‚Dignitatis humanae‘ oder Die Religionsfreiheit als Bedingung für Mission und interreligiösen Dialog, in: ZMR 89 (2005), 297-310, 301.
[9] Vgl. Heimbach-Steins, Marianne, Grenzverschiebungen und (neue) Blickachsen, in: JCSW 66 (2025) 21-51, v.a. 39-44.


