Seit 2019 betreiben Deutsche Bischofskonferenz und Zentralkomitee der deutschen Katholiken den Synodalen Weg. Im Januar findet die letzte Synodalversammlung statt, in der die Ergebnisse des Prozesses noch einmal in großer Runde evaluiert werden sollen. Ein kirchenrechtliches Fazit legt Bernhard Sven Anuth schon heute vor.
Vom 29.-31. Januar 2026 wird in Stuttgart die letzte Synodalversammlung des sogenannten „Synodalen Weges“ stattfinden. Beteiligte meinen, er sei „ein strukturierter Dialog- und Reformprozess, mit dem die katholische Kirche in Deutschland die strukturellen und theologischen Herausforderungen bearbeitet hat, die im sexuellen Missbrauch durch Kleriker zutage getreten sind.“[1] In Wirklichkeit hatten die deutschen Bischöfe im März 2019 unter dem Druck der MHG-Studie einseitig und noch völlig konturlos beschlossen, mit dem ZdK zusammen „einen synodalen Weg“ zu gehen. Die Laien im ZdK waren den Bischöfen allerdings willige Helfer und gaben auch ihre zunächst aufgestellten Bedingungen schnell wieder auf, nachdem Rom interveniert und die Grenzen des Projekts markiert hatte. Somit war – auch wenn die Mehrheit der Beteiligten medial lange und zum Teil bis heute vehement das Gegenteil behauptet – schon aufgrund der im Herbst 2019 beschlossenen Satzung klar: Der Synodale Weg würde nur eine erneute Gesprächs- oder Beschäftigungstherapie der Bischöfe für den Rest des Gottesvolkes sein, denn Beschlüsse der Synodalversammlung hatten weder lehramtlich noch kirchenrechtlich irgendeine Verbindlichkeit, sondern immer nur den Charakter von Empfehlungen oder Bitten an den Papst bzw. die Diözesanbischöfe.[2]
Der Synodale Weg würde nur eine erneute Gesprächs- oder Beschäftigungstherapie sein.
Dass in dieser Unverbindlichkeit die entscheidende Schwäche des gesamten Prozesses lag, haben zumindest rückblickend auch auf dem Synodalen Weg exponiert Engagierte erkannt.[3] Aus kanonistischer Perspektive überraschend ist neben dem späten Zeitpunkt dieser Einsicht vor allem die damit bisweilen verbundene Ernüchterung und/oder Enttäuschung. Schließlich hatten Kirchenrechtler seit 2019 immer wieder öffentlich wahrnehmbar auf die lehramtlichen und kirchenrechtlichen Grenzen dieses vermeintlichen „Reformprozesses“ hingewiesen. Der frühere Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke hat darüber hinaus schon 2021 in seinem Buch „Die Täuschung“ gezeigt, in welch langer Tradition von „Partizipationssimulationen“ durch Bischöfe und ZdK der Synodale Weg steht und dass er insofern nur eine neue Variante des letztlich doch immer Gleichen war/ist.[4]
Bischöfe wie Laien haben kritische kanonistische Perspektiven auf ihren „Dialog- und Reformprozess“ jedoch selten goutiert und selbst dann mehrheitlich ignoriert, wenn sie solche eigens angefragt hatten: So waren im Juni 2024 zur zweiten Sitzung des Synodalen Ausschusses u.a. zwei Kirchenrechtler eingeladen und ausdrücklich gebeten, dort realistisch über kirchenrechtliche Perspektiven für einen „Synodalen Rat“ der Kirche in Deutschland zu informieren. Die erbetene Auskunft lautete: Der Papst habe 2023 entschieden, „dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben [sic!], den ,Synodalen Rat‘ auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten.“[5] Daher könne und werde es den Synodalen Rat, den die Texte des Synodalen Weges skizzieren und dessen Einrichtung der Synodale Ausschuss vorbereiten sollte, mit dem Apostolischen Stuhl nicht geben. Ob damit auch der Name „Synodaler Rat“ verbrannt sei oder man Rom unter derselben Bezeichnung ein anderes Gremium werde vermitteln können, bleibe abzuwarten und sei vielleicht Verhandlungssache. Aufgrund des römischen Approbationsvorbehalts für dessen Satzung werde es aber sicher nicht einen Synodalen Rat geben, der irgendetwas verbindlich entscheiden kann oder gar im Sinne des Grundtextes „Macht und Gewaltenteilung“ einer Reform kirchlicher „Machtstrukturen“ dient.[6] Insofern sei es an der Zeit, sich ehrlich zu machen: Insbesondere die Laien sollten sich von der Hoffnung auf ein echtes Mitentscheidungsrecht verabschieden. De facto habe das ZdK dies ja auch schon getan, als es sich auf den rechtlich völlig unverbindlichen Synodalen Weg einließ, auch wenn es dort dann kontrafaktisch lange so getan habe, als könne dieser doch Verbindlichkeit erzeugen.[7] – Daraufhin, so eine journalistische Beobachterin, wich im Synodalen Ausschuss „die anfängliche Euphorie […] großer Ernüchterung und Wut“[8]. Anstelle der vereinbarten inhaltlichen Diskussion über die vorgetragenen kanonistischen Einschätzungen – und damit über realistische Chancen und Grenzen synodaler Gremien der katholischen Kirche in Deutschland – gab es im Anschluss an die beiden Kurzvorträge weit überwiegend Gegenreden im Behauptungsmodus und mit bisweilen zweifelhaften Selbstermächtigungsphantasien, die sinngemäß in der Aussage gipfelten: „Dann müssen wir halt das Kirchenrecht ändern.“
Eineinhalb Jahre später, im November 2025, hat nun der Synodale Ausschuss einstimmig eine Satzung für das neue Synodalgremium der katholischen Kirche in Deutschland beschlossen. Das ZdK hat sie bereits – ebenfalls einstimmig – angenommen, die DBK soll im Februar 2026 darüber abstimmen und danach muss Rom noch eine recognitio erteilen. Für den DBK-Vorsitzenden war aber schon der Beschluss im Synodalen Ausschuss „ein großartiger Moment, auch ein Stück historisch“; Bischöfe und Laien hätten es geschafft, „wichtige Schritte von Partizipation, Transparenz, Rechenschaft, gemeinsamem Beraten und Entscheiden voranzugehen“; auch die ZdK-Präsidentin hat mit Blick auf die verabschiedete Satzung als zentralen Erfolg markiert, dass Bischöfe und Laien in Deutschland nun „künftig gemeinsam beraten und Beschlüsse fassen“.[9]
Aus kirchenrechtlicher Sicht ist diese Begeisterung nicht nachvollziehbar. Zum einen war der Name „Synodaler Rat“ in Rom offenbar tatsächlich verbrannt, jedenfalls soll das zu gründende Gremium nun „Synodalkonferenz“ heißen. Zum anderen – und wichtiger – bleiben die Mitwirkungsrechte dieser Synodalkonferenz innerhalb genau jener kirchenrechtlichen Grenzen, die der Synodale Ausschuss im Juni 2024 noch hatte sprengen wollen. Laut Satzung achtet die Synodalkonferenz nämlich ausdrücklich „die verfassungsgemäße Ordnung der Kirche und wahrt die Rechte der Diözesanbischöfe und der Deutschen Bischofskonferenz sowie der diözesanen Verfahren und Gremien“ (Art 1 Satz 2). Für die Umsetzung aller Beschlüsse sind allein deren Adressaten verantwortlich und dies – in schon peinlich unterwürfiger Ausdrücklichkeit – „nach eigenem Ermessen nach ihren eigenen Verfahren und nach Maßgabe ihrer eigenen Gremien“ (Art. 7 Satz 1).
Aus kirchenrechtlicher Sicht ist diese Begeisterung nicht nachvollziehbar.
Im Klartext: Kein Bischof ist an Beschlüsse der Synodalkonferenz rechtlich gebunden! Sie werden – wie schon die des Synodalen Weges – lediglich Bitten und/oder Empfehlungen an die Bischöfe sein. Und trotzdem erklärt die ZdK-Präsidentin, die Synodalkonferenz sei „am Ende […] kein Papiertiger“, weil die Satzung ja die Formel enthalte, „die uns als Laien immer wichtig war: dass wir gemeinsam beraten und beschließen.“[10] Offenbar will das ZdK also weiterhin bzw. wieder nach bewährtem Muster als Mitentscheidung verkaufen, was rechtlich nur unverbindliche Ratschläge sind. So bauen die Laien bereitwillig am nächsten „Partizipations-Avatar“[11] der Bischöfe mit und bekennen sich nicht nur erneut zum hierarchischen System ihrer Kirche, sondern bestätigen auch den kanonistischen Befund, dass seit seiner Gründung „die Simulation von Partizipation zur DNA des ZdK“[12] gehört. Wer im Juni 2024 im Synodalen Ausschuss die teils wütenden und empörten Reaktionen gerade von Laien auf die nüchterne Auskunft über kirchenrechtliche Grenzen von Synodalität miterlebt hat, kann sich über die Einstimmigkeit des Satzungsbeschlusses nur wundern und vielleicht auch fragen, wie diese Laien morgens noch in den Spiegel schauen können.
Kein Bischof ist an Beschlüsse der Synodalkonferenz rechtlich gebunden!
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Beitragsbild: Synodaler Weg / Maximilian von Lachner
[1] Julia Knop, Art. Synodaler Weg (17.05.2023), in: Staatslexikon8 online (https://www.herder.de/staatslexikon/artikel/synodaler-weg/; 15.12.2025).
[2] Vgl. hierzu ausführlich z.B. Bernhard Sven Anuth, Ein „Gemeinsamer Weg-Weg“!? Kirchenrechtliche Perspektiven eines synodalen Experiments, in: Ders./Georg Bier/Karsten Kreutzer (Hg.), Der Synodale Weg – eine Zwischenbilanz. Freiburg i.Br. 2021, 47–66, bes. 47–49. 55 u. 58f.
[3] Vgl. z.B. Julia Knop, Der Syndodale Weg der römisch-katholischen Kirche in Deutschland (2019-2023). Ansatz, Prozess, Ergebnisse, Kritik, in: ThLZ 194 (2024) 263–280, 269.
[4] Vgl. Norbert Lüdecke, Die Täuschung. Haben Katholiken die Kirche, die sie verdienen?, Darmstadt 2021, bes. 245.
[5] Pietro Kard. Parolin/Luis Francisco Kard. Ladaria Ferrer/Marc Kard. Quellet, Schreiben v. 16.01.2023 (N. 2825 /SdS/2023), 3 (https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse_alt/presse_2023/2023-009a-Brief-Kardinalstaatsekretaer-Praefekten-der-Dikasterien-fuer-die_Glaubenslehre-und-fuer-die-Bischoefe.pdf; 15.12.2025).
[6] Vgl. Synodaler Weg, Grundtext „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche. Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag“ (https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/beschluesse-broschueren/SW3-Grundtext_MachtundGewaltenteilunginderKirche_2022_NEU.pdf; 15.12.2025), 65–114.
[7] Vgl. Die Tagespost, Anuth: Ein Mitenscheiden wird es nicht geben, 14.06.2024 (https://www.die-tagespost.de/kirche/synodaler-weg/anuth-ein-mitenscheiden-wird-es-nicht-geben-art-252369; 15.12.2025).
[8] Vgl. Dorothea Schmidt, Synodaler Ausschuss auf dem Prüfstand, 17.06.2024 (https://www.die-tagespost.de/kirche/synodaler-weg/synodaler-ausschuss-auf-dem-pruefstand-art-252381; 15.12.2025).
[9] Vgl. Pressemeldung Der Synodale Weg Nr. 063: Satzung der Synodalkonferenz einstimmig beschlossen, 22.11.2025) (https://www.synodalerweg.de/service/aktuelles/meldung/satzung-der-synodalkonferenz-einstimmig-beschlossen; 15.12.2025).
[10] Irme Stetter-Karp, in: Joachim Heinz/Christoph Brüwer, Stetter-Karp: Neue Synodalkonferenz ist kein Papiertiger, 22.11.2025 (https://www.katholisch.de/artikel/65867-stetter-karp-neue-synodalkonferenz-ist-kein-papiertiger; 15.12.2025)
[11] Vgl. Norbert Lüdecke, Die Freiheit des „Herrn Woelki“, 04.02.2020 (https://www.feinschwarz.net/die-freiheit-des-herrn-woelki/; 15.12.2025).
[12] Lüdecke, Täuschung (Anm. 4), 9.


