Wenn Bibliotheken in kirchlicher Trägerschaft öffentliche Aufmerksamkeit erhalten, dann meist in zugespitzten Momenten: drohende Verkäufe, aufgelöste Klöster, wertvolle Altbestände, die plötzlich „zur Disposition“ stehen. Die Empörung folgt einem vertrauten Muster – und übersieht dabei jene Einrichtungen, die seit Jahren im Stillen versuchen, Schaden zu begrenzen, Verluste zu verhindern und tragfähige Lösungen zu entwickeln: die Diözesanbibliotheken oder Bibliotheken, die als solche fungieren.
Bibliotheken sichern das kulturelle Erbe der Diözese, machen es wissenschaftlich zugänglich und übertragen es in die Gegenwart
Dabei sind diese Bibliotheken weit mehr als bloße Auffangstationen für gefährdete Buchbestände. Nach ihrem Selbstverständnis und ihrem fachlichen Auftrag sind Diözesanbibliotheken keineswegs nur interne Bücherspeicher. Sie dienen als zentrale Gedächtnis- und Bildungsorte der Ortskirche: Sie sichern das kulturelle Erbe der Diözese, machen es wissenschaftlich zugänglich und übertragen es zugleich in die Gegenwart. Als Einrichtungen der Literatur- und Informationsvermittlung öffnen sie Räume für theologische und kulturelle Bildung – und bilden eine Schnittstelle zwischen kirchlicher Tradition, akademischer Forschung und gesellschaftlicher Öffentlichkeit.
eher gleichen sie Notaufnahmen: offen, belastbar – aber chronisch überlastet
In der Praxis jedoch zeigt sich ein deutlich weitergespanntes Bild. Diözesanbibliotheken beraten bei Nachlässen, sichten Bestände, klären Provenienzen, organisieren Übernahmen aus Pfarreien und Ordensbibliotheken oder dokumentieren zumindest, was nicht mehr gerettet werden kann. Diese Arbeit geschieht meist unter erheblichem Zeitdruck und mit begrenzten personellen wie finanziellen Ressourcen. Selten agieren Diözesanbibliotheken aus einer Position institutioneller Stärke. Eher gleichen sie Notaufnahmen: offen, belastbar – aber chronisch überlastet.
Der strukturelle Wandel kirchlichen Lebens ist dabei der entscheidende Hintergrund. Sinkende Mitgliederzahlen, Fusionen von Pfarreien, die Aufgabe von Standorten und die Auflösung ganzer Ordensgemeinschaften verändern die kirchliche Landschaft tiefgreifend. Bibliotheken geraten in diesem Prozess rasch in eine Grauzone. Sie sind weder reine Vermögenswerte noch bloße Gebrauchsgegenstände. Ihr Wert ist kulturell, historisch und wissenschaftlich – aber kaum bilanzierbar. Genau hier beginnt die Arbeit der Diözesanbibliotheken, und genau hier liegt ihr zentrales Dilemma.
ohne öffentliches Mandat – und ohne nennenswerte Lobby
Denn jede Übernahme bedeutet ganz konkret: Magazinflächen schaffen, konservatorische Maßnahmen finanzieren, Bestände erschließen, digitale Nachweise herstellen, Nutzungskonzepte entwickeln. Jede gerettete Sammlung bindet dauerhaft Personal, Zeit und Geld. Und jede Entscheidung für einen Bestand ist zwangsläufig auch eine Entscheidung gegen einen anderen. Diese Verantwortung tragen Diözesanbibliotheken weitgehend ohne öffentliches Mandat – und ohne nennenswerte Lobby.
Zugleich reicht ihr Auftrag weit über akutes Krisenmanagement hinaus. Als Teil der zentralen Infrastruktur einer Diözese versorgen sie kirchliche Einrichtungen und Mitarbeitende mit fachlich notwendiger Literatur, unterstützen Seelsorge und Bildungsarbeit und stehen darüber hinaus einer breiten Öffentlichkeit offen. Gerade dort, wo vergleichbare wissenschaftliche Angebote fehlen, sichern sie den freien Zugang zu theologischer Fachliteratur und gesellschaftlich relevanten Themen. Von besonderer Bedeutung ist dabei ein Aufgabenfeld, das außerhalb der Fachwelt kaum wahrgenommen wird: die systematische Sammlung sogenannter Grauer Literatur. Pfarrbriefe, Liederhefte, Katechesematerialien, interne Arbeitshilfen oder liturgische Kleinformen sind für den Buchhandel wertlos, für die Forschung jedoch von unschätzbarem Wert. Sie dokumentieren religiöse Praxis, Frömmigkeitsformen und kirchliche Alltagskultur in einer Dichte, die keine andere Institution leistet. Doch weder kirchenrechtlich noch organisatorisch ist diese Aufgabe flächendeckend abgesichert. Eine verbindliche Pflichtabgabe kirchlicher Publikationen existiert bislang nur punktuell.
strukturelle Unsicherheit hat System
Diese strukturelle Unsicherheit hat System. Anders als Archive sind Bibliotheken im kirchlichen Gesetzbuch (CIC) nicht ausdrücklich verankert. Ihre Aufgaben – ja ihre Existenzberechtigung – sind damit rechtlich nur schwach abgesichert. Hinzu kommt eine extreme Heterogenität: Die Bandbreite reicht von großen Einrichtungen wie der Erzbischöflichen Diözesan- und Dombibliothek Köln bis zu kleinen Arbeitsbibliotheken an Ordinariaten oder Fachakademien. Im Gegensatz zu den kirchlichen Archiven gibt es hier kein einheitlich festgelegtes Aufgabenspektrum. Es sind vielmehr die jeweiligen lokalen Statuten und Prioritätensetzungen, die maßgeblich sind.
Leitlinien ohne verbindliche Umsetzung
Zwar gibt es seit den 1990er Jahren kirchliche Leitlinien. Ein Schreiben der Päpstlichen Kommission für die Kulturgüter stellte Bibliotheksbestände bereits 1994 unter besonderen Schutz; 2003 wurde dieser Text mit Unterstützung der Deutschen Bischofskonferenz als Arbeitshilfe in Deutschland veröffentlicht. Darin wird gefordert, alles für die Bewahrung, Pflege, Zugänglichkeit und Förderung kirchlicher Bibliotheken zu tun und ihnen eine mit der Seelsorge vergleichbare Bedeutung zuzuerkennen. Zugleich wird ausdrücklich davor gewarnt, Bibliotheken als verzichtbaren Luxus zu betrachten – eine „Fehlinterpretation des pastoralen Kernauftrags“, wie es unmissverständlich heißt. Doch eine verbindliche Umsetzung blieb aus. Bis heute hängt die Wirksamkeit dieser Leitlinien von der jeweiligen Diözese und ihren finanziellen Prioritäten ab.
retten, was andere nicht mehr tragen können
Diese Prioritäten haben sich spürbar verschoben. Der Rückgang der Kirchensteuereinnahmen trifft alle Gedächtnisinstitutionen. Archive, Museen und Bibliotheken konkurrieren mit pastoralen Aufgaben um knappe Mittel – und verlieren dabei häufig. Diözesanbibliotheken geraten so erneut in die Rolle der letzten Adresse: Sie sollen retten, was andere nicht mehr tragen können, ohne selbst dauerhaft abgesichert zu sein. Ihre Beratungsfunktion stößt unter diesen Bedingungen zunehmend an Grenzen.
eine Sammlung ist mehr als die Summe ihrer Einzelobjekte
Vor diesem Hintergrund gewinnen Kooperationen an Bedeutung. Ziel ist es, gemeinsam mit Fachgremien und Verbänden tragfähige Verfahren für den Umgang mit gefährdeten Altbeständen zu entwickeln – frühzeitig, fachlich fundiert und jenseits reiner Notlösungen. Eine zentrale Rolle spielen dabei unter anderem die Kommission Altbestände des Deutschen Bibliotheksverbands sowie die Gemeinsame Altbestandskommission von Arbeitsgemeinschaft Katholisch-Theologischer Bibliotheken und Verband kirchlich-wissenschaftlicher Bibliotheken. Ihr Ansatz ist klar: Eine Sammlung ist mehr als die Summe ihrer Einzelobjekte. Bevor an Verkauf oder Zerschlagung gedacht wird, müssen alle Möglichkeiten zur Erhaltung des Sammlungszusammenhangs geprüft werden – fachlich, rechtlich und kulturpolitisch. Für kirchliche Träger bedeutet das: Verantwortung endet nicht mit der finanziellen oder personellen Überforderung vor Ort.
Am Ende fügt sich dieses Bild nahtlos in die Lage der Diözesanbibliotheken ein. Sie sind Gedächtnisorte, Dienstleisterinnen, Bildungsräume und kulturelle Knotenpunkte zugleich. Gemeinsam mit Archiven, Museen sowie Kunst- und Denkmalpflege bilden sie das kulturelle Zentrum der Diözese und tragen entscheidend zu ihrer Identität bei. Dass sie diese Rolle vielfach nur unter Überforderung ausfüllen können, ist kein individuelles Versagen, sondern das Ergebnis fehlender struktureller Absicherung.
die Zukunft entscheidet sich nicht an spektakulären Einzelfällen, sondern im Alltag
Die Zukunft der katholischen theologischen Bibliotheken entscheidet sich daher nicht an spektakulären Einzelfällen, sondern im Alltag: an der Bereitschaft, ihre leise, oft unsichtbare Arbeit als Teil kirchlicher Verantwortung ernst zu nehmen – finanziell, rechtlich und kulturell. Die Frage bleibt offen, aber drängend: Wie lange können Kirche und Öffentlichkeit es sich leisten, diese Verantwortung zu delegieren, ohne die dafür notwendigen Mittel bereitzustellen?
Auswahlliteratur
Kirchliche Bibliotheken in der Sendung der Kirche. Schreiben der Päpstlichen Kommission für die Kulturgüter der Kirchen vom 19. März 1994, hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (= Arbeitshilfen, 168), Bonn 2003.
Rafael M. Rieger, Die Ordensbibliotheken aus kirchenrechtlicher Perspektive. In: Ordenskorrespondenz 54, 3 (2013), S. 472–482.
Alessandra Sorbello Staub, Claustrum sine armario? Die aktuelle Lage deutscher Klosterbibliotheken und die Sorge um ihre Erhaltung. In: Klosterbibliotheken. Herausforderungen und Lösungsansätze im Umgang mit schriftlichem Kulturerbe, hg. von Helga Fabritius und Albert Holenstein (= Fachtage Klosterkultur 1), St. Ottilien 2021, S. 17–27.
Christoph Paul Hartmann, Bedrohte Schätze: Herausforderungen für kirchliche Archive. In: katholisch.de vom 29.05.2023.
Alessandra Sorbello Staub, Die Diözesanbibliothek als Forschungsort. Ein Werkstattbericht aus der Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars Fulda. In: Diözesangeschichte im deutschsprachigen Raum nach 1945, hg. von Bernhard Schneider und Christoph Nebgen. Im Druck.
Dr. Alessandra Sorbello Staub leitet die Bibliothek der Theologischen Fakultät und des Bischöflichen Priesterseminars in Fulda, zu der auch die Fachstelle Büchereiarbeit gehört, und ist Sprecherin der Gemeinsamen Altbestandskommission der Arbeitsgemeinschaft Katholisch-Theologischer Bibliotheken und des Verbandes kirchlich-wissenschaftlicher Bibliotheken.
Fotos: André Druschel

