Als Mitglied der Synodalversammlung und des Synodalen Ausschusses meldet sich Werner Otto kritisch zum kirchenrechtlichen Fazit von Bernhard Sven Anuth zu Wort.
1. Gegen die These der „Partizipationssimulation“
In seinem Beitrag „Der Synodale Weg auf der Zielgeraden – eine kanonistische Bilanz“ vom 29. Dezember 2025 deutet Bernhard Sven Anuth die jüngsten Beschlüsse des Synodalen Ausschusses zur Einrichtung einer Synodalkonferenz auf Bundesebene unter Rückgriff auf einen Begriff von Norbert Lüdecke als Fortschreibung einer kirchlichen „Partizipationssimulation“.1 Pointiert spricht er vom nächsten „Partizipations-Avatar“ und berichtet von „teils wütenden und empörten Reaktionen“ bei einer Sitzung des Synodalen Ausschusses im Juni 2024, nachdem er dort auf kirchenrechtliche Grenzen hingewiesen habe.
Problematisch ist Anuths Darstellung weniger, weil von „Empörung“ der Synodalen gar keine Rede sein kann, sondern vor allem deshalb, weil die römische Position seit dem päpstlich approbierten Schreiben vom 16. Januar 2023 hinlänglich bekannt war. Die Aussage, niemand habe die Kompetenz, einen „Synodalen Rat“ auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten, stellte für die Synodalen keine neue Information dar, sondern bildete den Ausgangspunkt für die Beratungen.2 Trotz dieser Ausgangslage wurde der Synodale Ausschuss von der Synodalversammlung beauftragt, einen Entwurf für eine Satzung des – damals noch so genannten – Synodalen Rates zu erstellen.
Sind synodale Gremien pastoral wirksam?
Dabei stand von vornherein fest, dass die Beschlüsse dieses Gremiums – wie die der Synodalversammlung – von sich aus keine Rechtswirkung entfalten und die Vollmacht der Diözesanbischöfe nicht antasten.3 Kann ein juristisch derart schwach aufgestelltes Gremium überhaupt etwas bewirken? Wer Partizipation ausschließlich an unmittelbarer Rechtsdurchgriffsmacht misst, verkennt, wie kirchliche Verbindlichkeit in der Praxis häufig entsteht: durch Selbstbindung, Rechenschaft und eingeübte Verfahren gemeinsamen Entscheidens. Die entscheidende Frage ist daher weniger, ob synodale Gremien juristisch stark genug sind, sondern ob sie pastoral wirksam werden.
Die vom Ausschuss beschlossene Satzung schafft ein Gremium, in dem Bischöfe und gewählte Mandatsträger zu wichtigen Fragen des kirchlichen Lebens von überdiözesaner Bedeutung gemeinsam beraten und entscheiden – einschließlich strategischer Schwerpunktsetzungen und finanzieller Grundsatzfragen – mit gleichem Stimmrecht und qualifizierten Mehrheiten.4 Zwar entfalten die Beschlüsse keine unmittelbare Rechtswirkung, sie erzeugen jedoch Selbstbindung und Rechenschaftspflichten. Wer ihnen nicht folgt, muss dies begründen und den eigenen Entscheidungsprozess transparent machen.5 Dass diese bereits für die Beschlüsse der Synodalversammlung geltende Kombination von Selbstbindung und Rechenschaft mehr ist als ein bloß symbolischer Akt, zeigt sich an der Rezeption vieler ihrer Beschlüsse in den Diözesen.
2. Spürbare Wirkungen: Was sich pastoral bereits verändert hat
Bei Gesprächsabenden zum Synodalen Weg und der gemeinsamen Lektüre der beschlossenen Texte in Pfarreien kommt es häufig zu überraschten Reaktionen wie: „Der Synodale Weg hat ja doch einiges verändert!“ Exemplarisch zeigt sich dies beim Grundtext des Forums Macht und Gewaltenteilung. Dort ist davon die Rede, dass in den Stimmen der von sexualisierter Gewalt Betroffenen „die Stimme Christi vernehmbar“ wird.6 Dass Betroffene nicht länger als Störfaktor wahrgenommen werden, sondern ihr Zeugnis theologisch ernst genommen wird, markiert einen tiefgreifenden Perspektivwechsel. Auch andere Aussagen des Textes wie diejenige, dass Macht in der Kirche nur dann segensreiche Wirkungen erziele, „wenn sie im Geist des Evangeliums ausgeübt sowie geteilt, begrenzt und kontrolliert und im Rahmen nachvollziehbarer Qualitätsstandards verliehen und gegebenenfalls auch wieder entzogen wird“7, überzeugen in ihrer Klarheit.
Beziehungen als segenswürdig anerkannt
Besonders spürbar sind die Veränderungen im Umgang mit Paaren, die kirchlich nicht heiraten können. Der Handlungstext zu den Segensfeiern schafft erstmals eine verlässliche Grundlage dafür, dass ihre Beziehungen nicht länger moralisch abgewertet, sondern ausdrücklich als segenswürdig anerkannt werden.8 Gespräche mit vielen Betroffenen zeigen, dass diese Kehrtwende der Kirche sehr positiv aufgenommen wird.
Ähnliches gilt für das kirchliche Arbeitsrecht, das inzwischen in allen Diözesen angepasst wurde und das private Beziehungsleben weitgehend dem kirchlichen Zugriff entzieht.9 Durch die Handlungstexte zur Neubewertung von Homosexualität und zur Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt wurde für nicht wenige Betroffene erstmals erfahrbar, dass ihre Lebensrealität nicht nur geduldet, sondern wertgeschätzt und theologisch ernst genommen wird – ein Schritt, der zumindest Ansätze von Versöhnung ermöglicht hat.10 Dies zeigt sich auch in Gesprächen mit Menschen, die wieder in die Kirche eintreten wollen, „weil sich etwas verändert hat“.
3. Wo der Synodale Weg an Grenzen gestoßen ist
Gerade weil es reale Veränderungen gibt, sollten die Grenzen nicht kleingeredet werden. In manchen Anliegen ist der Synodale Weg hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Besonders deutlich wird dies am Grundtext des Forums Leben in gelingenden Beziehungen. Er hätte eine Neuformulierung der von vielen Gläubigen kaum noch verstandenen kirchlichen Sexuallehre ermöglichen können. Am „Schwarzen Donnerstag“ des Synodalen Wegs scheiterte der Text jedoch an der Sperrminorität von 21 (Weih-)Bischöfen.11 Dieser Ausgang erinnert daran, dass strukturelle Bedingungen von Machtmissbrauch auch darin bestehen können, Loyalität gegenüber „Rom“ und dem eigenen Amtsstand höher zu gewichten als Loyalität gegenüber den Gläubigen – insbesondere gegenüber den durch kirchliche Lehre verletzten Menschen.
Ausschluss von Frauen skandalös
Dasselbe Muster zeigte sich am Handlungstext Gemeinsam beraten und entscheiden, der einen Rahmen für synodale Prozesse in den Diözesen setzen sollte.12 Der Text hätte in der nach den römischen Interventionen aufgeheizten Stimmung des Finales der Synodalversammlung keine Mehrheit gefunden und musste daher von der Tagesordnung genommen werden. Ambivalent ist auch der Umgang mit der Geschlechterfrage.
Der Grundtext „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ markiert einen bemerkenswerten Schritt, indem er den Ausschluss von Frauen von den Weiheämtern selbst als „skandalös“ bezeichnet. Später wurde der Handlungstext Frauen in sakramentalen Ämtern auf bischöflichen Druck hin allerdings so abgeschwächt, dass von den ursprünglich klaren Konsequenzen wenig blieb.13 Nicht alle Bischöfe haben verstanden, dass die Bekämpfung struktureller Ursachen von Machtmissbrauch letztlich eine Neubestimmung des Weiheamtes voraussetzt. Diese Ambivalenzen haben auch bei vielen Gläubigen Enttäuschung ausgelöst.
4. Eine Lernkurve – und ein vorsichtiger Ausblick
Zusammenfassend zeigt sich, dass der Synodale Weg zwar nicht in jeder Hinsicht gelungen ist, jedoch in zentralen Fragen nachhaltige Reformimpulse gesetzt hat, die auch von vielen Gläubigen als relevante Veränderung erfahren werden. Er hat Prozesse in Gang gebracht, die das kirchliche Miteinander und insbesondere die Praxis von Beratung und Entscheidung sichtbar verändert haben. Ohne kirchenrechtliche Reformen vorzunehmen, hat er bestehende Strukturen performativ transformiert.
Gemeinsame Verantwortung oder Partizipationssymbol
Dass es dabei zu einem Kulturwandel kam, zeigte sich im deutlich konstruktiveren Klima innerhalb des Synodalen Ausschusses, das auf ein gewachsenes Vertrauen zwischen den Beteiligten zurückzuführen ist. Vor diesem Hintergrund konnten sowohl die Satzung der künftigen Synodalkonferenz als auch eine überarbeitete Fassung von Gemeinsam beraten und entscheiden am Ende einstimmig beschlossen werden.
Auch im Vatikan lassen sich inzwischen Anzeichen einer vorsichtigen Verschiebung der Perspektive erkennen – sicher auch befördert durch den Prozess der Weltsynode und den Beginn des Pontifikats von Leo XIV. Noch 2023 wurde der Einrichtung eines Synodalen Rates eine klare Absage erteilt. Nun wurde für die Satzung der Synodalkonferenz eine Recognitio in Aussicht gestellt – also eine ausdrückliche römische Anerkennung, die auch rechtlich einen hohen Verbindlichkeitsgrad besitzt.14 Ob diese Lernbewegung im Synodalen Weg trägt, wird sich daran entscheiden, ob sie in der künftigen Synodalkonferenz fortgesetzt wird – als Ort gemeinsamer Verantwortung und nicht als bloßes Partizipationssymbol.
___
Bild: privat
- Norbert Lüdecke, Die Täuschung. Haben Katholiken die Kirche, die sie verdienen?, Darmstadt 2021, 245. ↩
- Vatikan, Vatikan erteilt „Synodalem Rat“ eine Absage, Vatican News, 24.01.2023. ↩
- Synodaler Weg, Synodalität nachhaltig stärken. Ein Synodaler Rat für die katholische Kirche in Deutschland (SW 10), Beschluss vom 10.09.2022; sowie Satzung des Synodalen Weges, 2019, Art. 11 Abs. 5. ↩
- Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland, beschlossen am 22.11.2025, Art. 7. ↩
- Ebd., Art. 11–12. ↩
- Synodaler Weg, Grundtext Macht und Gewaltenteilung in der Kirche, Beschluss vom 10.09.2022. ↩
- Ebd., 12. ↩
- Synodaler Weg, Handlungstext Segensfeiern für Paare, die sich lieben (SW 13), Beschluss vom 10.03.2023. ↩
- Synodaler Weg, Handlungstext Grundordnung des kirchlichen Dienstes (SW 9), Beschluss vom 10.09.2022. ↩
- Synodaler Weg, Handlungstexte „Lehramtliche Neubewertung von Homosexualität“ (Nr. 8, 09.09.2022) und „Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt“ (Nr. 15, 10.03.2023). ↩
- Knop, Julia: Der Synodale Weg der römisch-katholischen Kirche in Deutschland (2019–2023): Ansatz, Prozess, Ergebnisse, Kritik, in: Theologische Literaturzeitung: Monatsschrift für das gesamte Gebiet der Theologie und Religionswissenschaft / Nüssel, Friederike (Hrsg.), 149 (2024), Heft 4, S. 263 – 280. ↩
- Synodaler Weg, Handlungstext Gemeinsam beraten und entscheiden. Verantwortung und Partizipation im Bistum, Beschluss vom 10.03.2023. ↩
- Synodaler Weg, Handlungstext Frauen in sakramentalen Ämtern, Beschluss vom 11.03.2023. ↩
- Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland, Beschluss vom 22.11.2025. ↩


