Deborah Haferland berichtet von den scharfen pastoraltheologischen Grenzziehungen in den Debatten um Flucht und Ausreise von Pfarrpersonen aus der DDR.
„Die haben gesagt, wir sind die Verräter. Und recht hatten sie.“ So bilanzierte kürzlich eine ehemalige Pfarrerin die Reaktionen auf ihre Ausreise aus der DDR Mitte der 1980er Jahre. Solche Aussagen lassen die Schärfe der Debatten erahnen, in denen damals um die Frage „Gehen oder Bleiben?“ gerungen wurde – gerade im Raum der Kirchen und ganz besonders, wenn es um Pfarrpersonen ging.
Was für alle Gläubigen gelten sollte, wurde gegenüber kirchlichen Mitarbeitenden amtstheologisch verstärkt und disziplinarisch durchgesetzt.
Immer wieder haben sich DDR-Kirchenleitungen für das Bleiben der Christenmenschen im Lande ausgesprochen. Was für alle Gläubigen gelten sollte, wurde gegenüber kirchlichen Mitarbeitenden amtstheologisch verstärkt und disziplinarisch durchgesetzt. Bereits 1946 war durch den Rat der EKD festgelegt worden, dass Pfarrer aus der sowjetischen Besatzungszone in den Dienst einer westzonalen Landeskirche erst nach Zustimmung der für sie zuständigen Landeskirche im Osten übernommen werden können. Wer ohne die sogenannte „Freigabe“ in den Westen ging, dem drohte ein kirchliches Disziplinarverfahren. Ab Mitte der 1970er Jahre kam es in solchen Fällen mit Verweis auf die Pfarrerdienstgesetzgebung meist zu Entlassungen. Die betroffenen Pfarrpersonen verloren in der Regel Versorgungsansprüche und Ordinationsrechte. Über eine Wiederbeilegung konnte frühestens nach zwei Jahren und grundsätzlich nur in Abstimmung mit der östlichen Heimatkirche verhandelt werden. Bis 1990 wurde daran auch im Westen im Sinne der „besonderen Gemeinschaft“ mit den Kirchen in der DDR festgehalten.
Ziel der kirchlichen Regelungen war es, eine Abwanderung aus den eigenen Reihen möglichst zu verhindern. Denn auch wenn es nur einen kleinen Prozentsatz der aktiven Amtsträger:innen betraf, sorgte man sich im Osten um eine Verschärfung des Pfarrermangels, sah die Glaubwürdigkeit der Verkündigung in Gefahr und fürchtete eine Demoralisierung der zurückgelassenen Amtsgeschwister und Gemeinden.
Man sorgte sich im Osten um eine Verschärfung des Pfarrermangels und sah die Glaubwürdigkeit der Verkündigung in Gefahr.
Die Gründe, aus denen DDR-Pfarrpersonen den Weg in den Westen wählten, waren vielschichtig. Manche suchten mit der Übersiedlung einen Ausweg aus Überlastung und Konflikten, andere sahen sich in ein Auslandspfarramt gerufen oder wollten in ihre westdeutsche Heimat zurückkehren, darunter auch Geistliche, die sich in jungen Jahren ganz bewusst für den Dienst im Osten entschieden hatten. In Fällen, wo in der DDR nachweislich nicht behandelbare Erkrankungen oder der Wunsch nach Eheschließung ausschlaggebend waren, wurde öfter die Freigabe für den Dienst im Westen erteilt.
schwer taten sich Kirchenleitungen, wo Konflikte mit der Staatsmacht den Weggang begründeten
Besonders schwer taten sich dagegen Kirchenleitungen, wo die (kirchen)politische Situation in der DDR oder Konflikte mit der Staatsmacht den Weggang begründeten. In der Kirchenprovinz Sachsen wurde 1974 festgelegt: „Politische Gründe allein können für die Freigabe nicht ausschlaggebend sein.“[1] Das konnte bedeuten, dass einem Pfarrer, der im Zusammenhang mit seiner Unterstützung für Ausreiseantragstellende zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war, die Freigabe verwehrt wurde mit dem Hinweis, dass es auch in der DDR möglich sei, sich für Entrechtete einzusetzen. „Eine Freigabe müßte bedeuten, dass wir für B. und seine Arbeit keinen Platz hätten.“[2] Bereits in den 1950er Jahren kam es vor, dass Pfarrer, die aus Furcht vor Verhaftung flüchteten, nachdem sie beispielsweise öffentlich staatliche Positionen kritisiert oder Bauern gegen die Zwangskollektivierung beigestanden hatten, im Notaufnahmeverfahren der Bundesrepublik als politische Flüchtlinge anerkannt, im kirchlichen Disziplinarverfahren aber mit Amtsenthebung bestraft wurden.
im Notaufnahmeverfahren der Bundesrepublik als politische Flüchtlinge anerkannt – im kirchlichen Disziplinarverfahren mit Amtsenthebung bestraft
Der wohl am häufigsten genannte Grund für die Übersiedlung in den Westen war die Sorge um nahe Angehörige: Das betraf die alternden Eltern im Westen und ganz besonders die Pfarrerskinder, deren Bildungs- und Lebenswege durch das SED-Regime systematisch beschnitten wurden.
Auch wenn Kirchenleitungen bemüht waren, bei ihren Entscheidungen individuelle Motive zu würdigen, standen diese ihrem generellen Ansinnen entgegen, möglichst keine Amtsträger:innen in den Westen zu verlieren. Intern und (kirchen)öffentlich wurde daher intensiv um Zumutbarkeiten und Belastungsgrenzen im Dienst, um die sich aus der Ordination ergebenden Verpflichtungen und die Verhältnissetzung von Amt und Familie gerungen. Dabei wurden scharfe pastoraltheologische Grenzziehungen vorgenommen.
scharfe pastoraltheologische Grenzziehungen
Der Weggang aus der DDR wurde nicht allein als Verletzung der Dienstpflicht, sondern als Abfall vom Glauben und Verweigerung der Nachfolge gewertet. Schon 1960 schrieb Generalsuperintendent Günter Jacob, es handele sich bei der Pfarrerflucht „um einen abgrundtiefen geistlichen Notstand, um den Zusammenbruch des Glaubens als des Gehorsams unter dem Evangelium, um das Ausbrechen aus dem Weg der Kreuzesnachfolge.“[3] Und 1976 erklärte der Landesbischof der Kirchenprovinz Sachsen Werner Krusche in einem Passionsbrief an alle Mitarbeitenden die Übersiedlung in der Nachfolge des Herrn zum Tabu. „Oder halten sie es, liebe Brüder und Schwestern, für denkbar, daß der Herr zu einem von uns sagt: ‚Geh weg von hier! Geh in die Bundesrepublik! Dort kannst du ebenso gut Pfarrer oder Katechet sein. Und dort haben es deine Kinder leichter. Für ihre Seele steht es dort besser. Du hast jetzt lange genug ausgehalten. Die Menschenrechte gelten schließlich auch für dich.‘ Ich denke, daß der Herr, um dessen Wegweisung wir bitten, so sagt: ‚Ich brauche dich hier (…)‘“[4]
„Oder halten sie es, liebe Brüder und Schwestern, für denkbar, daß der Herr zu einem von uns sagt: ‚Geh weg von hier! Geh in die Bundesrepublik!‘“
Auch dort, wo schwere familiäre Belastungen als Grund für die Ausreise angeführt wurden, haben Kirchenleitungen in der Regel betont, dass das Mandat des Amtes vor dem Mandat der Familie den Vorrang haben müsse. Schon damals war das nicht überall Konsens: So schrieb ein Pfarrer als Reaktion auf Krusches Passionsbrief, dass er jene, die sich mit dem Gedanken an Übersiedlung tragen, nicht verurteilen könne: „(…), denn wir haben nun einmal keinen Zölibat, und das Opfern von Kindern wurde schon im AT verhindert.“[5]
Zum Bleiben verpflichtet sahen Kirchenleitungen ihre Amtsträger:innen vor allem aufgrund der Ordination, verstanden als Bindung an eine konkrete Gemeinde, die einer bestimmten Landeskirche zugehörig ist. In der Rechtsabteilung der Thüringer Landeskirche wurde Mitte der 1980er Jahre sogar erwogen, ob mit der dienstrechtlichen Bindung eine Einschränkung der Menschenrechte verbunden sein könne: Wer sich dort in den Dienst berufen lasse „unterwirft sich damit auch dem Grundsatz des Dienst- und Treueverhältnisses auf Lebenszeit und beschränkt so sein allgemeines Menschenrecht auf freie Wahl des Wohnsitzes auf das Gebiet der Thüringer Landeskirche.“[6] Pfarrpersonen, die in der BRD weiter Dienst tun wollten, haben dagegen darauf beharrt, dass ihre Ordination auch außerhalb der Staatsgrenzen der DDR gelte und ihrer Kirchenleitung ein „pragmatisch verfälschtes“ Ordinationsverständnis vorgeworfen.[7] Schließlich werde der Wechsel zwischen den östlichen Gliedkirchen nicht vergleichbar sanktioniert.
ein „pragmatisch verfälschtes“ Ordinationsverständnis
Auch davon, dass für Ordinierte Leiden und Verzicht zum Dienst dazugehören, ist in den Debatten immer wieder die Rede. Martin Fischer, Ephorus und Professor für Praktische Theologie an der kirchlichen Hochschule in West-Berlin, schrieb 1958 in einem Gutachten: „Für den Prediger des Evangeliums ist nach dem einhelligen Zeugnis der Heiligen Schrift jederzeit mit der Möglichkeit von Widerstand, Verleumdung, Verfolgung und Opfer des Lebens zu rechnen.“[8] Wer das Ordinationsgelübde auf sich nimmt, setze sich dem aus. Und Werner Krusche fragte 1975 vor der Synode der KPS: „Wo steht eigentlich, daß wir in unserem Dienst nicht zerbrochen werden dürften?“[9].
„Wo steht eigentlich, daß wir in unserem Dienst nicht zerbrochen werden dürften?“
Geradezu omnipräsent in den Debatten um Pfarrerflucht und -ausreise war das Kontrastbild vom guten Hirten und fliehenden Mietling aus Johannes 10. „Der gute Hirte lässt sein Leben für die Schafe“: Das so geprägte Pfarrbild zeichnete sich durch Opferbereitschaft und Treue, Glaubensgehorsam und dienstliche Bewährung aus. Bereits 1958 hatte dagegen Propst Hans Asmussen, erster Präsident der EKD-Kanzlei, angemerkt, dass die Bereitschaft zum Leiden nicht durch kirchlichen Korpsgeist erzwungen werden dürfe: „Dem kommunistischen Gehorsam um jeden Preis darf unter keinen Umständen ein kirchenregimentlicher Gehorsam um jeden Preis entgegengesetzt werden (…) Der Pfarrerflucht kann nicht Einhalt geboten werden, wenn man ein kirchliches Stalingrad inszeniert. (…) Fliehen und Bleiben steht in der Freiheit des einzelnen.“[10]
Doch noch Jahrzehnte später, als das traditionelle Bild von Hirt und Herde im Verständnis von Amt und Gemeinde theologisch zunehmend als veraltet angesehen wurde, bestimmte es die Bewertungsmaßstäbe pastoraler Existenz dort, wo sich im Konflikt mit dem atheistischen Weltanschauungsstaat und seinen Organen Pfarrpersonen für den Weg in den Westen entschieden. Dabei erwiesen sich insbesondere die im Rückblick auf den Nationalsozialismus gesetzten Maßstäbe pfarramtlicher Bewährung in Verfolgung, Krieg und Not als langfristig prägend. Noch im Dezember 1989 schrieb ein Superintendent an einen über Ungarn geflohenen ehemaligen Pfarrer, dass seine Flucht mit der des Mietlings verglichen worden sei, der seine Herde im Stich lässt, sobald er den Wolf kommen sehe: „(…) wer Alte, Wehrlose, Behinderte im Stich lässt, sollte seine Berufung als Arzt oder Pastor aufgeben. Korczak[11] ist mit den Kindern in die Gaskammer gegangen.“[12]
die im Rückblick auf den Nationalsozialismus gesetzten Maßstäbe pfarramtlicher Bewährung in Verfolgung, Krieg und Not langfristig prägend
Die hier mit groben Strichen angedeuteten Debatten hatten ihren konkreten historischen Ort an den Frontstellungen und Schmerzpunkten einer Kirche, die „Kirche im Sozialismus“ sein musste und wollte. Betroffene haben darauf hingewiesen, welche Spuren eine Mauer, die buchstäblich bis in den Himmel errichtet wurde, in ihrem Leben hinterlassen hat.[13] Wo noch immer hinter vorgehaltener Hand von „Verrätern“ gesprochen oder das damalige kirchenleitende Handeln bisher kaum reflektiert wurde, zeitigen die beschriebenen Debatten auch heute wirkmächtige Effekte. Sich damit auseinanderzusetzen ist eine dringende kirchliche Aufgabe – in Ost und West, wie erst kürzlich in einem EKD-Papier mit Empfehlungen zur Aufarbeitung 35 Jahre nach der Deutschen Einheit hervorgehoben wurde.[14]
Beitragsbild: TimSchips auf pixabay
[1] Protokoll der 13. Sitzung der Kirchenleitung am 6./7.12.1974, TOP 4 Generelle Behandlung von Freigabeanträgen, ABEKM, MD, Rep. C2 Nr.3.
[2] Protokoll der 8. Sitzung der Kirchenleitung am 25./26.9.1981, ABEKM, MD, Rep. C2 Nr.48.
[3] Günter Jacob, Zum Thema: Pfarrerflucht, in: Deutsches Pfarrerblatt, Ausgabe A Nr. 11/61 vom 1.6.1961, S.269-273.
[4] Pastoralbrief Bischof Werner Krusches an die Mitarbeiter im Verkündigungsdienst in der KPS, Woche des Sonntags Sexagesimä 1976, ABEKM, MD, Rep. B3 Nr. 684.
[5] Schreiben von Pfarrer K. an Landesbischof Krusche vom 21.03.1976, ABEKM, MD, Rep. B3 Nr. 684.
[6] Arbeitspapier zur kirchenrechtlichen Lage bei Ausreiseantragstellung eines Pfarrers, Rechtsabteilung ELKTh, undatiert, ca. Mitte 1980er Jahre, S.2, ABEKM, EA, R 410 – 11.
[7] Vgl. Schreiben Pfarrer Sch. vom 03.03.1980, ABEKM, MD, Rep. A Spec P Sch769I.
[8] Martin Fischer, Zum Problem der Pfarrerflucht, in: Wegemarken, Berlin 19612, S.422.
[9] Drucksache Nr. 17/75: Zusatz zum Bericht der Kirchenleitung, ABEKM, MD, Rep. C1 Nr. 108.
[10] zitiert nach Ein Stalingrad der Kirche?, in: Der Spiegel 36/1958 vom 2.9.1958. (https://www.spiegel.de/politik/ein-stalingrad-der-kirche-a-29c39ae2-0002-0001-0000-000041759004, zuletzt aufgerufen am 10.12.2025)
[11] Janusz Korczak, Arzt und Pädagoge, ging mit den Kindern seines Waisenhauses aus dem Warschauer Ghetto den Weg ins Vernichtungslager und wurde am 6. oder 7. August 1942 in Treblinka ermordet.
[12] zitiert nach Dietmar Linke: Streicheln bis der Maulkorb fertig ist, Berlin 1993, S.170.
[13] Thomas Naumann: »Mit meinem Gott überspringe ich Mauern?« (Psalm 18,30), in: Versöhnung und Aufarbeitung. Erstes Forum zum Bußwort des Landeskirchenrats der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland zum Buß- und Bettag 2017. Theologische Fakultät der MLU Halle-Wittenberg 26. Mai 2018, epd-Dokumentation 35 (2018), S.37f.
[14] https://www.nordkirche.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Deutsche_Einheit/20250318_Kirche_DDR_35_Jahredanach_finalohneKorr_-pdf_1_.pdf, zuletzt aufgerufen am 10.12.2025.


