Matthew Ryan Robinson über die großen Fragen von Pflicht und Verantwortung und die Voraussetzungen, beide zu erkennen und wahrzunehmen.
Ich biete derzeit ein Seminar zum Thema „Pflicht und Verantwortung“ an, in dem wir unter anderem Hannah Arendts „Eichmann in Jerusalem“ lesen. Es interessiert mich insbesondere, inwiefern diese Themen – Pflicht und Verantwortung – miteinander in Zusammenhang und mal in Konflikt miteinander stehen.
Arendts berühmt und berüchtigtes Buch berichtet über den Prozess gegen Adolf Eichmann. Eichmann war während des Zweiten Weltkriegs für die Umsetzung und Durchführung der Zwangsumsiedlung und anschließenden Deportation von Millionen von Juden in die nationalsozialistischen Vernichtungslager verantwortlich. Nachdem er in den Jahren nach dem Krieg aus Deutschland nach Argentinien geflohen war, wurde er 1960 von israelischen Geheimdiensten aufgespürt und festgenommen und nach Jerusalem gebracht, um dort 1961 vor Gericht zu stehen. Arendts Buch wurde sofort zum Gegenstand heftiger Kontroversen und ist es in gewisser Weise bis heute so geblieben.
Was sie jedoch sah, war kein „Ungeheuer“.
Arendt war für einen Teil des Prozesses in Jerusalem als Beobachterin und Journalistin dabei, um für The New Yorker darüber zu berichten. Sie sagte, sie müsse diesen Nazi-Verbrecher einfach mit eigenen Augen sehen. Was sie jedoch sah, war kein „Ungeheuer“, wie sie und andere es vielleicht erwartet hatten. Vielmehr präsentierte sich Eichmann als bürokratischer Funktionär, der in dieser Angelegenheit keinen Handlungsspielraum hatte; er befolgte sowohl das damals geltende Militär- als auch das Zivilrecht und tat lediglich seine Pflicht. Er selbst habe niemals jemanden getötet, betonte er, und hege tatsächlich keine antisemitischen Einstellungen gegenüber Juden.
keine Sekunde lang Glauben schenkte
Diese Aussagen können heutige Leser*innen ebenso schockieren wie diejenigen, die sie damals zum ersten Mal hörten. Es steht außer Frage, dass er eine führende Rolle bei der Umsetzung der sogenannten „Endlösung“ spielte. Zudem macht Arendt in ihrem Buch sehr deutlich, dass sie seinen Selbstbeschreibungen seiner Gefühle und Absichten keine Sekunde lang Glauben schenkte. Und es gibt reichlich faktische Belege dafür, dass er nicht nur log, sondern die Haltung des „dummen Bürokraten“ absichtlich als Verteidigungstaktik im Prozess einsetzte.
Er war nicht dumm.
Dennoch schreibt Arendt in ihrem Buch, dass das, was sie beobachtete, kein Übel war, das aus der „teuflisch-dämonischen Tiefe“ (Arendt 2025, 38) hervorgekrochen war, sondern etwas völlig „Banales“. Arendt glaubte nicht, dass Eichmann ein Einfaltspinsel war. „Er war nicht dumm“, schreibt sie. (Arendt 2025, 38) Sie verweist jedoch auf eine Weigerung, selbstständig zu denken, die zu einer tatsächlichen Unfähigkeit zur kritischen Reflexion führt, als fatalen Mangel in Eichmanns Fall und als charakteristisch für das Böse an sich.
An einer Stelle beschreibt sie, wie Eichmann „Wort für Wort die gleichen Phrasen und selbst erfundenen Klischees wiederholte“. (Arendt 2025, 116) Sie bemerkt dann (man beachte die geschickte Performanz in ihrem Schreibstil): „Was er sagte, war stets das Gleiche, und er sagte es stets mit den gleichen Worten.“ (116) Und weiter: „Je länger man ihm zuhörte, desto klarer wurde einem, dass diese Unfähigkeit, sich auszudrücken, aufs Ängste mit einer Unfähigkeit zu denken, verknüpft war.“ (Arendt 2025, 116)
Unfähigkeit zu denken
Aber argumentiert Arendt nicht damit doch, dass das Böse, das sie in Eichmann sah, gerade in dem Sinne banal war, dass und weil Eichmann nicht selbstständig denken konnte und lediglich Befehle befolgte?
Er war nicht imstande, sich aus der Perspektive eines anderen Menschen irgendetwas vorzustellen.
Das wäre zu kurz gegriffen. Die nächste Zeile in derselben Passage ist meiner Ansicht nach absolut entscheidend: „Das heißt hier, er war nicht imstande, sich aus der Perspektive eines anderen Menschen irgendetwas vorzustellen. Eine Verständigung mit Eichmann war unmöglich, nicht weil er log, sondern weil ihn der denkbar zuverlässigste Schutzwahl gegen die Worte und gegen die Gegenwart anderer und damit gegen die Wirklichkeit selbst umgab: absoluter Mangel an Vorstellungskraft.“ (Arendt 2025, 117; Kursivschrift nicht im Original)
Und hier rückt die Verantwortung wieder in den Blick. Eichmann weigerte sich nicht nur, sich in die Lage des anderen zu versetzen. Das allein reicht nicht unbedingt aus, um jemanden zu einem anderen Handeln zu bewegen. Wenn ich meine eigene Gruppe als überlegen oder verdienstvoller als eine andere betrachte, dann mag ich diese als vom Pech verfolgt ansehen und froh sein, dass sich die Rollen nicht vertauscht haben. Ich wäre aber nicht unbedingt aus diesem Grund motiviert, ihnen einen gleichwertigen Anspruch auf meine Fürsorge zuzugestehen. Nein, es ist notwendig, sich in die Lage des anderen zu versetzen und sich selbst und den anderen als Teil derselben Realität zu sehen. Nur so kann ich dann verantwortlich handeln.
Humanistische Verantwortung
Ich betrachte den Bezug zum menschlichen Individuum und zum Menschsein qua Gattung als definierend für Verantwortung und als charakteristisch für die Unterscheidung zwischen Pflicht und Verantwortung.
Menschsein qua Gattung als definierend für Verantwortung
Eine Pflichtsituation erfordert nicht zwangsläufig einen Bezug – bewusst oder implizit, beabsichtigt oder angedeutet – zur menschlichen Gattung, ihrer Würde und ihrem Gedeihen. Eine Pflichtsituation bezieht sich enger auf einer bestimmten Instanz von Sozialität und die Bräuche und Normen, die das gemeinsame Leben oder Funktionieren dieser Instanz als solcher organisieren, jedoch ohne Bezug zur Menschheit an sich.
„Verantwortung“ erfordert in dem Sinne, in dem ich den Begriff verstehe und verwende, einen Bezug zu einer begründeten Überzeugung hinsichtlich der Anforderungen an das menschliche Wohlergehen. In diesem Punkt bin ich vielleicht ein altmodischer Humanist. Aber ich betrachte Verantwortung als ein im Wesentlichen menschliches Phänomen. Verschiedene andere hochintelligente Tiere zeigen sowohl die Wahrnehmung als auch Formen der Identifikation mit sich selbst als Individuum sowie mit anderen ihrer Art. Doch soweit wir wissen, haben nur Menschen die wundersame Fähigkeit zu so etwas wie einem Gattungsbewusstsein evolviert, d. h. sich dessen bewusst zu sein, Mensch zu sein.
Und dieses Bewusstsein wird unmittelbar und unvermeidlich wesentlich für das Gefühl des einzelnen Menschen, was es bedeutet, er*sie*dey selbst zu sein. Die Fähigkeit, sich mit der Kategorie „Menschheit“ zu identifizieren und sich in ihr wiederzufinden, ist eine Voraussetzung für die Möglichkeit, sich mit sich selbst als sich selbst zu identifizieren.
In dieser Selbsterkenntnis liegt sowohl eine Identifikation als auch eine Unterscheidung: Einerseits bin ich Teil der menschlichen Gemeinschaft; andererseits kann ich mich in jeder beliebigen Situation fragen (auch wenn ich dies nicht zwangsläufig tue), was es in diesem Fall bedeuten würde, auf eine Weise zu handeln, die menschlich ist, d. h. im Einklang mit dem menschlichen Wohlergehen steht.
Der Mensch als selbstbestimmendes Subjekt, das in einer Art „Freiheit“ handelt.
In der Regel erscheinen mehrere Handlungsmöglichkeiten, und ich muss mich zwischen ihnen entscheiden. Mit anderen Worten: Die Selbsterkenntnis und Identifikation mit sich selbst, die mit der Erfahrung des Artenbewusstseins einhergeht, ist nicht die eines determinierten, sondern die eines selbstbestimmenden Subjekts, das in einer Art „Freiheit“ handelt.
Unter diesen möglichen Vorgehensweisen kann ich oft eine wählen, die mir persönlich am ehesten und am unmittelbarsten zugutekommt. Ich könnte mich für eine entscheiden, die die Erwartungen anderer berücksichtigt, zu denen ich in irgendeiner Beziehung stehe. Oder ich könnte auch einen Weg wählen, der meinem Verständnis vom menschlichen Wohlergehen am ehesten entspricht. Im Idealfall fallen diese drei (der Analyse halber heuristisch skizzierte) Möglichkeiten zusammen.
Manchmal sehe ich mich jedoch mit der Forderung konfrontiert, mich für die zweite Möglichkeit zu entscheiden, obwohl ich glaube, dass sie im Widerspruch zur dritten steht. Manchmal erleben wir einen Konflikt zwischen Pflichten und Verantwortung.
Konflikt zwischen Pflichten und Verantwortung
Der Punkt ist einfach, dass die Frage nach der Ausübung von Pflicht innerhalb eines bestimmten sozialen Kontexts – wann, wie und in welchem Umfang man seine Pflichten erfüllt – eine Ausübung von Verantwortung mit sich bringt, die eine Reflexion darüber erfordert, ob und wie diese Pflicht mit einer Vision des menschlichen Wohlergehens vereinbar ist, mit der sich der Einzelne identifizieren kann.
Pflicht an sich ist weder gut noch schlecht, weder tugendhaft noch problematisch. Die Erfüllung von Pflichten wird problematisch, wenn sie auf bloßem Gehorsam beruht. Aber die Erfüllung von Pflichten kann tugendhaft sein, wenn sie aus Verständnis und begründeter Akzeptanz im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem resultiert, was der Einzelne als menschliches Wohlergehen ansieht.
Verweise mit Seitenzahlen aus:
Hannah Arendt. Eichmann in Jerusalem. Ein Bericht von der Banalität des Bösen. München 20253 [1964].
Beitragsbild: unsplash.com, Mick Haupt


