Überall ist vom Priestermangel die Rede. Bernhard Nitsche meint jedoch, es gäbe mehr als genug davon – wenn die Kirche denn ein theologisch passenderes Ämterverständnis hätte. Denn sie leidet nicht unter einem Priester-, sondern unter einem Ordinationsmangel.
Teil 1 des Beitrags
Das Neue Testament geht davon aus, dass alle Getauften in der Kirche gerufene und berufene Zeugen Jesu Christi sind. Miteinander stellen sie eine heilige Priesterschaft dar. Alle Ämter in der Kirche sind nachösterliche und nachapostolische Größen, die dem Lebensvollzug der Kirche ihrem Zeitindex und Ortsindex entsprechend dienen (Teil 1). Im Lichte des Neuen Testaments ist ernst zu nehmen, dass es in der nachapostolischen Tradition der Kirche kein Amt der Apostel gibt und der Zwölferkreis ebenso wie die Osterzeug:innen von einzigartiger Bedeutung am Ursprung der Kirche sind. Gerade deshalb ist ihre „singuläre[] Autorität“ und ihr „Zeugnis unübertragbar“.[1] Apostolizität ergibt sich durch die Sicherung der apostolischen Lehre und die Zeugenschaft für Jesus Christus im Heiligen Geist zu Gunsten der Befreiung und Rettung der Menschen zu einem Leben in Fülle (Joh 10,10).
Ämterverständnis der Pius-Päpste reaktiviert
In hoher Spannung dazu wird im conservative turn die vorkonziliare Sprache und Denkweise der Pius-Päpste reaktiviert. Derzufolge ist der Kultpriester (sacerdos) Mittler zwischen Gott und den Menschen. Dabei berufen sich Kandidaten, Regenten und Bischöfe u.a. auf die Restbestände der alten Terminologie, also der amtlichen Repräsentation Christi als Haupt. Diese zeitlich und sachlich vor Lumen Gentium übliche Redeweise, wurde noch in der Liturgiekonstitution rezipiert und findet sich noch an einer Stelle im Dekret Presbyterorum Ordinis. Dort wird die Teilhabe und Verbundenheit des Presbyters mit dem Bischof herausgestellt. Im Kontext der Sakramente der Initiation, also der Berufung aller durch Taufe und Firmung, wird das zugeordnete Gegenüber des Presbyters begründet. Innerhalb der Gemeinde soll der Presbyter auf die Autorität Christi verweisen. Darüber hinaus wird vom Prägemal der Salbung gesprochen. Dieses soll den Presbyter – wie bereits Taufe und Firmung die Christgläubigen – Kraft des Heiligen Geistes mit Christus gleichgestalten (Phil 2,5-11).
Haupt und Glieder
Einerseits gilt daher: „Es gibt darum kein Glied, das nicht Anteil an der Sendung des ganzen Leibes [Christi] hätte“. Andererseits nimmt der Presbyter „an der Vollmacht teil,mit der Christus selbst seinen Leib auferbaut, heiligt und leitet“ (PO 2). Die Gleichgestaltung mit Christus wird hier als Identifikation mit dem Priester Christus verstanden. So vermag der Presbyter in der Person Christi, des Hauptes, zu handeln (et sic Christo Sacerdoti configurantur, ita ut in persona Christi capitis agere valeant) (PO 2).[2] Damit wird der identifizierende Duktus der Enzyklika Mediator Dei von Pius XII. aufgenommen. Diese hatte den Kultpriester als Mittler zwischen Gott und den Menschen vorgestellt. Wie in Primizpredigten des 19. Jh.s überragt dieser noch den Status der Engel und schwebt gleichsam über der Erde. Zugleich folgern Vertreter des conservative turn daraus, dass nur der sakramental ordinierte Dienst Christus als „Haupt“ des Leibes Christi repräsentieren könne. Dadurch wird suggeriert, dass andere für die Hände und Füße zuständig sind oder für Leber und Nieren usw. Der Ordinierte aber hat als Haupt die Chefposition und Entscheidungsgewalt inne. Exegetisch wäre hier zu prüfen, wie sich diese Bildlogik zur Rede vom Leib Christi im Korintherbrief, im Epheserbrief und im Kolosserbrief verhält. Der Ekklesiologik von LG 10 und 32 entspricht sie jedenfalls nicht und sie verfehlt auch den Dienstcharakter der Ämter in der Kirche (LG 18).
Angesichts dieser Spannungen ist festzuhalten: Die allen gemeinsame Teilhabe am priesterlichen, prophetischen und königlichen Amt Jesu Christi als dem Haupt der Kirche und die Weise der Teilhabe des sakramental ordinierten Dienstes an der Sendung Jesu Christi sind durch wesentlich verschiedene Perspektiven charakterisiert (LG 10). Sie unterscheiden sich nicht „graduell“ (non gradu tantum). Deshalb ist auch die verbreitete Rede vom allgemeinen und besonderen Priestertum verfehlt, denn sie führt ekklesiologisch in die Irre von graduellen Dichotomien..
Viele verschiedene Ämter
Konkret bedeutet dies: In der Kirche kann es viele verschiedene Ämter geben. Diese dienen in der Kraft des Geistes und in der Nachfolge Jesu Christi dem Lebensvollzug der Gemeinden und geistlichen Zielen. Dazu können Mitarbeiter*innen unterschiedlicher Couleur, charismatischer Begabung und professioneller Expertise gehören. Sie alle haben gemäß je ihrer Weise (suo peculiari modo) der Teilhabe an der Sendung Jesu Christi ein „Amt“ inne. Zu diesem werden sie kirchenöffentlich beauftragt. Dieses nehmen sie auf bestimmte Zeit aufgrund von Wahl, Beauftragung oder Ordination nebenberuflich, angestellt oder verbeamtet wahr. Dazu kann der Pfarrsekretär genauso gehören wie die geistlich profilierte Supervisorin, der gewählte Gemeinderat ebenso wie die Gemeinde- oder Pastoralreferentin bzw. ein Kooperator, der Jugendreferent, die Regionalreferentin oder der leitende Pfarrer. Ihnen allen kommt ein auf Dauer zugewiesene öffentliche Aufgabe in der Kirche zu, mithin ein Dienstamt. Daher ist auch die segmentierende Unterscheidung von Weltdienst und Heilsdienst nicht konzilsgemäß. Denn alle Christgläubigen, ob gewählt, beauftragt oder ordiniert, realisieren ihre Aufgaben „in Kirche und Welt“ (AA 2; LG 31; CD 2.12-13).
Strategie der Abgrenzung
Die in manchen Bistümern üblich gewordene Sprachregelung, nur noch von nebenberuflichen oder hauptberuflichen Mitarbeiter:innen zu sprechen und Amtlichkeit allein dem Ehrenamt und den ordinierten Diensten zuzusprechen, legt die Verlegenheit frei, nicht anerkennen zu wollen oder zu können, dass es sich hier um öffentlich auf Zeit beauftragte amtliche Dienste in der Kirche handelt. Die Vermeidung, in solchen Zusammenhängen von Amtlichkeit zu sprechen, hat zwei Seiten: auf der einen Seite scheint sie dem Umstand geschuldet, dass nach innen und außen nicht klar ist, wofür es Ämter in der Kirche gibt, die für das Sein der Kirche konstitutiv sind und zu denen eigens sakramental ordiniert wird. Zum anderen dokumentiert dies eine Strategie der Abschottung und Abgrenzung. In einer Art „Schutzgesetzgebung“ soll eine neutestamentlich nicht gedeckte Gestalt des sakramental ordinierten Amtes mit seinen Zulassungsbedingungen abgesichert werden.
Sorge für die Grundvollzüge
Fragen wir daher, wozu eigens sakramental ordiniert wird, weil die Kirche für ihren Selbstvollzug diese amtlichen Dienste konstitutiv benötigt. Dann wird sichtbar: die Gemeinschaft der Kirche (Koinonia) ist wesentlich durch die Selbstvollzüge der Verkündigung (Martyria), der Caritas (Diakonia) und der erinnernden, dankenden wie lobenden Feier von Gottes Zusage an uns und seiner Gegenwart unter uns (Leiturgia) bestimmt. Nur wo diese Grundvollzüge gelebt und gemeinschaftlich aktualisiert werden, gibt es christliche Gemeinde. Die sakramental ordinierten Dienste tragen daher die Sorge: (1.) um die Verkündigung des Evangeliums und die Leitung durch Lehre; (2.) um die Bewährung der Agape-Güte Gottes durch Nächsten- und Feindesliebe im Dienst am Leben und im caritativen Engagement; (3.) in der Versammlung und Aussendung beider Vollzüge innerhalb der Liturgie, als der Feier von Gottes Zusage und Gegenwart. Dabei geht es nicht darum, diese Grundvollzüge alleine wahrzunehmen. Vielmehr sollen diese Dienste proaktiv Sorge tragen dafür, dass möglichst vielen Christgläubigen aktive Teilhabe und Teilnahme (participatio actuosa) möglich ist.
Nicht aus und für sich selbst
Zur Bestimmung der presbyteralen und diakonalen Aufgaben innerhalb der Kirche und im Gegenüber zur Gemeinde folge ich der programmatischen Orientierung von Bernd Jochen Hilberath. Er weist darauf hin, dass die Kirche nicht-aus-sich-selbst lebt und nicht-für-sich-selbst da ist. Darin kommt die pastorale Akzentsetzung der Beziehungsstiftung sowohl zwischen Menschen und Gott als auch unter den Menschen zu Gunsten eines Lebens aus dem Evangelium in den Blick. So wird die doppelte Relationalität und heilsame Relativität der Kirche nach dem Konzil sichtbar (LG 1).
„Dem ordinierten Dienst kommt die dreifache Funktion des Verweisens, der Zusage und des Sendens im Blick auf die Gemeinde als ganze zu. Darin zeigt sich seine besondere Verantwortung für die doppelteine Grundausrichtung der Gemeinde (nicht aus sich selbst, nicht für sich selbst). Genau dies wird in den sakramentalen Feiern der Gemeinde, besonders in der Eucharistiefeier begangen. Von daher ist es theologisch stimmig, wenn derjenige, der im Leben der Gemeinde als ganzer den ordinierten Dienst an der Grundausrichtung wahrnimmt, bei der zentralen Feier dieser Grunddimension den Vorsitz einnimmt und dadurch das ‚Nicht aus uns selbst‘ und (am deutlichsten in Verbindung mit dem Diakon) das ‚Nicht für uns selbst‘ repräsentiert. Also: Nicht jeder und jede, die irgendwie leitet (z. B. bloß in einem partiellen oder nur administrativen Sinn), führt den Vorsitz bei der Eucharistie. Aber auch: Jede und jeder, der im Sinne des ordinierten Dienstes Gemeinde begleitet-geleitet-leitet, ist zu ordinieren und hat die Funktion des Vorsitzes wahrzunehmen.“[3]
Um des Evangeliums willen
Die Kirche als Gemeinschaft hat beständig die Grundvollzüge der Leiturgia, der Martyria und der Diakonia zu leben und zu realisieren. Sonst würde sie aufhören, Kirche zu sein. Deshalb wird für diese konstitutive amtliche Sorge, die beständig und öffentlich wahrgenommen wird, eigens ordiniert. Dies geschieht in der Feier von Gottes Dienst an uns – unter Herabrufung des Geistes, unter Handauflegung durch die Presbyter- Episkopen und durch die Befürwortung der Gemeinde und ihr Gebet. Denn noch dann, wenn die individuelle Person im sakramental ordinierten Dienstamt am liebsten schweigen oder verschwinden oder ihren Dienst vermeiden möchte, hat sie diesen wahrzunehmen – um des Evangeliums willen und als Dienst für die Gemeinschaft der Christgläubigen. Weil diese Aufgabe mitunter sehr herausfordernd und manchmal auch zum „verzweifeln“ sein kann und kein Mensch von sich her das Evangelium Jesu Christi darzustellen vermag, wird für diese Aufgabe eigens sakramental ordiniert. Wo diese konstitutive Bedeutung klar ist, braucht nicht geleugnet oder kaschiert zu werden, dass es auch andere wichtige Dienste und Ämter in der Kirche gibt und geben kann. Diese sind jedoch nicht in gleicher Weise unabdingbar für das Leben der Kirche und ihren Selbstvollzug.
Verzerrt und verstellt
Dann zeigt sich: die Debatte um Dienste und Ämter in der Kirche wird erheblich dadurch verzerrt und verstellt, dass theologisch primär nicht von den konstitutiven Grundvollzügen und den ihnen korrelierenden Begabungen und Charismen sowie der geistlichen Eignung von christgläubigen Menschen her gedacht wird. In der Regel ist die Debatte von der Verteidigung der historisch gewachsenen Zulassungsbedingungen zur Ordination für eine auserwählte Kleriker-Klasse angeleitet. Die Zulassungsbedingungen sehen für das Dienstamt des Presbyters nur ehelos (aber nicht unbedingt keusch) lebende Männer und für das Dienstamt des Diakons nur Männer vor. Dadurch entsteht ein massiver und selbstschädigender Ordinationsmangel zu Lasten lebensfähiger und eucharistiewilliger Gemeinden. Pastorale Transformationsprozesse werden daher kirchenrechtskonform am Presbyter („priesterzentriert“) ausgerichtet. Sogar Bischöfe wurden und werden angesichts der ideologisch verminten Diskurse – z. T. durch unkollegiale Denunziation und normiert durch römische Instruktion – dazu verurteilt, als kirchenrechtskonforme ‚Panzerkreuzer‘ die gewachsenen Beziehungen und lokalen Identitäten ihrer Gemeinden aufzubrechen und alles in anonymere und bindungsschwächere pastorale Räume von 20.000–100.000 Katholik:innen hinein aufzulösen.
[1] M. Theobald, Dienen statt Herrschen. Neutestamentliche Grundlegung der Ämter in der Kirche. Regensburg 2023, 109.
[2] Zur Genese und den Hintergründen vgl. N. Köster, In persona Christi. Zur theologiegeschichtlichen Problematik einer scholastischen Formulierung, in: V. Dessoy/P. Klasvogt/J. Knop (Hrsg.), Riskante Berufung – ambitionierter Beruf, Freiburg i. Br. 2022, 23–41.
[3] B. J. Hilberath, Zwischen Vision und Wirklichkeit. Beobachtungen zur Ekklesiologie nachkonziliarer Synoden, in: J. Schmiedl/R. Walz (Hrsg.), Die Kirchenbilder der Synoden. Zur Umsetzung konziliarer Ekklesiologie in teilkirchlichen Strukturen, Freiburg i. Br. 2015, 35–65, 57.42


