Warum der Islamische Religionsunterricht im Thurgau politisch blockiert bleibt – eine Einschätzung von Matthias Loretan.
Seit über fünfzehn Jahren existiert im Kanton Thurgau Islamischer Religionsunterricht (IRU) – und seit ebenso vielen Jahren fehlt eine politische Entscheidung dazu.[i] Der IRU wird praktiziert, aber nicht geregelt; akzeptiert, aber nicht geklärt. Was fehlt, ist nicht pädagogische Erfahrung, sondern politischer Entscheidungswille.
So hat sich ein Zustand etabliert, der Stabilität vortäuscht, tatsächlich aber Unsicherheit produziert: Der IRU ist erlaubt, solange er klein bleibt – und blockiert, sobald er verbindlich werden soll.
eine Unterscheidung, die in öffentlichen Debatten häufig verloren geht
Entscheidend für das Verständnis der politischen Blockade ist eine Unterscheidung, die in öffentlichen Debatten häufig verloren geht: Der Islamische Religionsunterricht ist kein staatliches Schulfach, sondern konfessioneller Religionsunterricht in der Verantwortung muslimischer Religionsgemeinschaften. Umstritten ist daher weniger sein Inhalt als die Frage, ob und unter welchen Bedingungen privatrechtlich organisierte Trägerschaften – analog zu den öffentlich-rechtlich verfassten Landeskirchen – Zugang zur öffentlichen Schule erhalten sollen.
Vom Schulversuch zur politischen Zumutung
Der politische Umgang mit dem IRU im Kanton Thurgau ist seit Jahren von Zurückhaltung geprägt. Statt über konkrete Erfahrungen aus den Projekten zu sprechen, wurde der IRU früh auf eine grundsätzliche religions‑ und staatspolitische Ebene verschoben. Dies zeigte sich besonders 2012, zwei Jahre nach dem Start des IRU‑Projekts in Kreuzlingen: Die Schweizer Demokraten reichten eine kantonale Volksinitiative ein, die sich gegen angeblich «frauenfeindliche, rassistische und mörderische Schriften» richtete und faktisch auf ein Verbot des IRU zielte.
juristisch entschieden – politisch jedoch nicht geklärt
Zwar kam die Initiative formell zustande, doch sowohl der Regierungsrat (Exekutive) als auch der Grosse Rat (Legislative) erklärten sie als diskriminierend, also für ungültig. Das Bundesgericht bestätigte später, dass der einseitige Fokus auf den Islam gegen das staatliche Neutralitätsgebot und das Diskriminierungsverbot verstosse. Juristisch war damit der Konflikt entschieden – politisch jedoch bleibt er nicht geklärt.
In der Folge verlagerte sich der Widerstand in den parlamentarischen Raum. 2014 verlangte eine Motion aus den Reihen der Eidgenössisch Demokratischen Union (EDU), Schulräume ausschliesslich dem Religionsunterricht der Landeskirchen vorzubehalten – mit dem erklärten Ziel, den IRU in Kreuzlingen zu unterbinden. 2024 folgte eine weitere Motion, getragen vor allem von Vertreterinnen und Vertretern der Schweizerischen Volkspartei (SVP) sowie der EDU. Sie forderten eine Gesetzesänderung, wonach schulische Räume nur noch staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften offenstehen sollten. Auch dieser Vorstoss zielte auf die Abschaffung bestehender IRU‑Projekte. Beide Motionen wurden im Grossen Rat deutlich abgelehnt.
Blockiert durch Angst vor Entscheidungen
Doch selbst die gescheiterten Interventionen entfalten Wirkung. Sie signalisieren, dass die Debatte um den IRU jederzeit erneut politisch zugespitzt werden kann, und schaffen so ein Klima permanenter Vorläufigkeit. Der Konflikt bleibt latent und gerade dadurch wirksam.
Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern der im Grossen Rat vertretenen Parteien zeigen ein wiederkehrendes Muster: Solange IRU‑Projekte als lokale, ergebnisoffene Experimente gelten, bleiben die politischen Differenzen überschaubar. Sobald der IRU jedoch zum Stellvertreter für allgemeinere Fragen wird – etwa „Islam in der Schule“, staatliche Neutralität oder gesellschaftliche Zugehörigkeit –, wächst der Widerstand. Gedankliche Risikoszenarien erhalten dabei ein überproportionales Gewicht, und selbst kleine Regelungsschritte werden als Vorboten grundlegender Richtungsentscheide wahrgenommen.
Entscheidung mit möglicher Signalwirkung über den Einzelfall hinaus
Diese Wahrnehmung verändert die politische Dynamik. Der IRU erscheint nicht mehr als begrenztes Kooperationsmodell, sondern als Entscheidung mit möglicher Signalwirkung über den Einzelfall hinaus. Schon die Möglichkeit eines Referendums wirkt dabei disziplinierend: Handlungsspielräume verengen sich, selbst moderate Klärungsschritte werden politisch riskant. Entsprechend bleibt die breite Zustimmung bei Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrpersonen, Schulleitungen und Behörden folgenlos. Verbindliche institutionelle Schritte unterbleiben.
Die Vorteile des IRU sind lokal erfahrbar, politisch jedoch schwer zu vermitteln.
Hier zeigt sich eine deutliche Kluft zwischen Einsicht und politischem Handeln. Der Projektstatus gilt vielen Beteiligten als unbefriedigend: Fragen zu Ausbildung, Aufsicht, Qualitätssicherung und Finanzierung bleiben offen. Gleichzeitig erscheint gerade eine formale Regelung als politisch heikel. Die Vorteile des IRU sind lokal erfahrbar, politisch jedoch schwer zu vermitteln; mögliche Risiken und symbolische Aufladungen lassen sich hingegen schnell mobilisieren
Was politische Vorläufigkeit langfristig kostet
Der politische Modus des Duldens vermeidet kurzfristig offene Konflikte, erzeugt langfristig jedoch erhebliche Nebenfolgen. Die IRU‑Projekte bleiben institutionell unsicher: Finanzierungen sind befristet, Zuständigkeiten unklar, Aufsicht und Qualitätssicherung nur punktuell geregelt. Es gibt weder einen klaren politischen Entscheid gegen den IRU noch einen verlässlichen Rahmen für seine Weiterentwicklung.
Institutionell entsteht so eine Schieflage.
Besonders belastend ist diese Situation für die muslimischen Trägerschaften selbst. Von ihnen wird ein hoher Grad an Professionalität erwartet, während institutionelle Unterstützung ausbleibt. Präventiv haben diese Trägerschaften – in Zusammenarbeit mit dem Interreligiösen Arbeitskreis – Lehrpläne entwickelt, Selbstverpflichtungen verabschiedet und Weiterbildungsangebote aufgebaut. Institutionell entsteht so eine Schieflage: hohe Erwartungen an Eigenverantwortung bei fehlender staatlicher Absicherung.
Regeln statt vertagen: Wege aus der Symbolfalle
Nach über fünfzehn Jahren Projektphase liegen mögliche Auswege – als Schlussfolgerungen aus der Masterarbeit des Autors – weniger in grossen symbolischen Entscheiden als in einer gezielten doppelten Bewegung: in sachlicher Klärung der Rahmenbedingungen (Policy) und in aktiver politischer Überzeugungsarbeit (Politics).
- Verbindliche und entlastende Rahmenbedingungen schaffen
Die muslimischen Trägerschaften haben in den vergangenen Jahren erhebliche Vorleistungen erbracht. Selbstverpflichtungen, Lehrplanarbeit sowie Aus‑ und Weiterbildung zeugen von einem hohen Anspruch an Professionalität. Diese Eigenleistungen dürfen jedoch nicht dauerhaft staatliche Zuständigkeiten ersetzen. Nötig sind klar geregelte Anerkennungs‑, Aufsichts‑ und Unterstützungsstrukturen auf kantonaler Ebene, die Verantwortung bündeln, Rechtssicherheit schaffen und die Trägerschaften tatsächlich entlasten. - Qualität sichern – systematisch statt projektförmig
Die Aus‑ und Weiterbildung der IRU‑Lehrpersonen sollte nicht länger vom Engagement einzelner Organisationen abhängen. Mindeststandards, begleitende Fachstellen und regelmässige Überprüfungen könnten Qualität sichtbar machen und stabilisieren, ohne sie politisch angreifbar zu machen. Qualitätssicherung gewinnt so institutionelle Tragfähigkeit statt Abhängigkeit von einzelnen Personen. - Von lokalen Lösungen zu einer überkommunalen Perspektive
Die Konzentration der IRU‑Projekte auf wenige Schulgemeinden mit hohem muslimischem Bevölkerungsanteil ist nach so langer Erprobung kaum mehr zu rechtfertigen. Erforderlich sind Modelle, die gemeindeübergreifend gedacht sind und längerfristig freiwillige IRU‑Angebote für alle interessierten muslimischen Schülerinnen und Schüler ermöglichen. Nicht der Wohnort sollte über den Zugang entscheiden, sondern ein transparent geregeltes Verfahren. - Referendumsfähigkeit ernst nehmen – ohne sie zu dramatisieren
Gerade weil politische Mobilisierung jederzeit möglich bleibt, braucht es vorausschauende Legitimitätsarbeit: klare Kriterien, nachvollziehbare Zuständigkeiten und transparent ausgeübte Aufsicht. Eine Sprache, die den IRU als geordnetes Kooperationsmodell beschreibt – nicht als religiösen Sonderfall –, reduziert den Spielraum für symbolische Zuspitzung ebenso wie für Dramatisierung.
Blockiert wird der Islamische Religionsunterricht nicht in erster Linie durch offenen Widerstand, sondern durch politisches Ausweichen. Dieses Nicht‑Entscheiden hält den Konflikt klein – und die Probleme gross.
normale Form religiöser Bildung in einer pluralen Gesellschaft
Eine verbindliche Regelung würde den IRU nicht polarisieren, sondern entlasten – Schulen, Behörden und Trägerschaften ebenso wie die politische Debatte selbst. Erst wenn der IRU nicht mehr als Ausnahme behandelt wird, sondern als normale Form religiöser Bildung in einer pluralen Gesellschaft, gewinnt der Kanton Thurgau seine politische Handlungsfähigkeit zurück.
In der Schweiz gibt es aktuell nur gerade 12 lokale Projekte mit Islamischem Religionsunterricht (IRU) an der öffentlichen Schule, vier davon im Kanton Thurgau. Dort besuchen etwa 150 muslimische Schülerinnen und Schüler freiwillig das IRU-Angebot. Alle vier Projekte finden in Schulgemeinden mit einem beträchtlichen Anteil (mindestens 15%) muslimischer Kinder statt.
Beitragsbild: Lektion Islamischer Religionsunterricht in Romanshorn – Foto: Matthias Loretan
[i] Vgl. Matthias Loretan, Islamischer Religionsunterricht im Thurgau – Chance und Grenzfall interreligiösen Lernens, (2025)


