Die erste Enzyklika von Papst Leo XIV. setzt nicht nur entscheidende Akzente für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Sie schreibt auch die katholische Soziallehre fort. Eine Einordnung von Ursula Nothelle-Wildfeuer.
Enzykliken behandeln in der Regel den Gegenstand, den ihr Titel benennt. Wer Magnifica humanitas, das erste große Schreiben Leos XIV., als kirchliche Stellungnahme zur Künstlichen Intelligenz liest, findet eindringliche Passagen zur „großartigen Menschheit“, ausbuchstabiert in den Feldern Arbeit, Wahrheit, Freiheit, Demokratie sowie Krieg und Frieden. Darüber hinaus aber verfolgt der Papst ein grundsätzlicheres Anliegen: die Selbstvergewisserung dessen, was katholische Soziallehre überhaupt sein soll. Diesem Zweck dienen die ersten beiden Kapitel; derselbe Grundtenor durchzieht das ganze Schreiben.
Eine bereits in Rerum novarum grundgelegte Einsicht hebt Leo XIV. dabei eigens als bleibend aktuell hervor: die „untrennbare Verbindung zwischen der Verkündigung des Evangeliums und dem Streben nach einer gerechteren Gesellschaftsordnung“ (30). Diese Verbindung wird bis in die Gegenwart in vielfältigen Varianten einer neuen Spiritualität bestritten, die das Heil des Einzelnen von den Strukturen des Zusammenlebens entkoppelt und Innerlichkeit gegen sozialen Auftrag ausspielt. Gerade indem Leo XIV. sie stark macht, markiert er Soziallehre als konstitutive Dimension des Glaubens, nicht als dessen nachgeordnete Anwendung.
Wenn das Neue zur Selbstvergewisserung zwingt
Um zu ermessen, was Magnifica humanitas bedeutet, ist das bisherige Vorgehen der Sozialverkündigung zu vergegenwärtigen. Seit 1891 folgt sie einem konstanten Muster: Sie analysiert, zumeist anlässlich eines Jubiläums von Rerum novarum, die jeweilige Gegenwart. Seit Pacem in terris ist dieses Verfahren in der Formel der „Zeichen der Zeit“ verankert, die das II. Vatikanum im Licht des Evangeliums zu deuten aufgab, ein Programm, das bis zu Benedikt XVI. naturrechtlich überlagert blieb. Die einzelnen Sozialenzykliken griffen die jeweiligen „Neuerungen“ auf, etwa die Arbeiterfrage, Totalitarismen, Globalisierung, zuletzt die ökologische Krise, und prüften sie an einem über Jahrzehnte gereiften Bestand von Prinzipien. Die Verhältnisse wandelten sich, die Prinzipien blieben; die Aufgabe bestand in der Anwendung der letzteren auf die ersteren. Eben hier vollzieht Leo XIV. eine bemerkenswerte Wendung: Die Künstliche Intelligenz sei „nicht als ein thematischer Anhang oder als zu bewältigender Notfall zu verstehen, sondern als eine Veränderung, die die Kategorien der Soziallehre wesentlich herausfordert und – in Treue zum Evangelium – nach einer Weiterentwicklung verlangt“ (17).
Damit tritt an die Stelle eines einseitigen Verhältnisses eine Wechselseitigkeit, denn nicht nur die Welt hat sich von den Prinzipien, sondern auch diese haben sich von der neuen Wirklichkeit befragen zu lassen. Hatte die Tradition sich noch als Anwendung verstanden, räumt Leo XIV. ein, dass die Instrumente der Präzisierung bedürfen. Damit ist die Soziallehre in ihrem Selbstverständnis neu bestimmt.
Die Soziallehre muss sich von den neuen Wirklichkeiten befragen lassen.
Kein Handbuch, sondern ein Weg
Sie zeige sich „mit ihrem authentischsten Gesicht: nicht als Handbuch von anzuwendenden Prinzipien und Normen, sondern als Weg gemeinschaftlicher Unterscheidung“ (27). Ein Handbuch ist ein Besitz, in dem nachgeschlagen wird; ein Weg wird begangen, gemeinschaftlich und mit offenem Ausgang. Dahinter steht ein verändertes Verständnis von Wahrheit. Sie sei „kein zu verteidigendes Territorium […], sondern ein Gut, das es miteinander zu teilen gilt“ (25); die Kirche wolle „nicht die Fahne hochhalten, im Besitz der Wahrheit zu sein“. Damit wird nicht der Wahrheitsanspruch preisgegeben, aber er wird verändert vertreten: Wahrheit dränge sich nicht von oben auf, sondern „wächst im Laufe der Zeit, im konkreten Geflecht von Leben, Gemeinschaften und Kulturen“. Damit distanziert sich Leo XIV. ausdrücklich von Formen kirchlicher Präsenz, „die auf Macht beruhen“, und wählt eine Formulierung, die im Horizont aktueller Reformdebatten erhebliches Gewicht besitzt.
Aus diesem Wahrheitsverständnis folgt eine doppelte Selbstbescheidung. Die Soziallehre beansprucht, erstens, nicht die Rolle eines politischen Gegenmodells und erhebt „nicht den Anspruch, die Verantwortung der Politik und der Institutionen zu ersetzen“. Vielmehr biete sie sich „als Hilfe für die gemeinsame Entscheidungsfindung“ (24) an. Sie versteht sich, zweitens, nicht als von außen herangetragene moralische Instanz: Sie dürfe nicht als „unzulässige Einmischung“ erscheinen und nicht als „von oben auferlegter externer Ethik-Kodex“ (18). Diese Abgrenzung ist in dieser Schärfe neu, in der Tradition aber vorbereitet: Paul VI. hatte 1971 zugestanden, dass es „die eine“ sozialethische Antwort für alle Kontexte nicht geben könne, und Franziskus erhob die Synodalität zum Stilprinzip seines Pontifikats. Leos Spezifikum besteht darin, diese Einsichten vom Modus in den Inhalt zu überführen: Was bei den Vorgängern Methode war, wird bei ihm zur inhaltlichen Bestimmung und zur Lehre.
Die Architektur der Prinzipien
Das zweite Kapitel hat einen aufschlussreichen Aufbau. Der Tradition treu, zählt der Papst die Würde des Menschen und seine Personalität nicht zu den Sozialprinzipien, sondern stellt sie diesen als Fundament voran: Die „Neuerungen“ der Gegenwart sind „im Lichte der grundlegenden Würde des Menschen“ zu deuten (46). Auf dieser Grundlage nennt er fünf Prinzipien. An erster Stelle steht das Gemeinwohl, dem damit eine leitende Funktion zukommt, gefolgt von dem neu hinzugefügten Prinzip der allgemeinen Bestimmung der Güter, den klassischen Prinzipien der Subsidiarität und der Solidarität sowie der ebenfalls neu eingereihten sozialen Gerechtigkeit. Das Charakteristische liegt jedoch nicht in der Liste, sondern in ihrer Verknüpfung. Leo XIV. betont ausdrücklich, dass „das harmonische Verhältnis zwischen diesen Prinzipien es erfordert, sie gemeinsam zu betrachten, damit deutlich wird, wie sie aufeinander verweisen und sich gegenseitig erhellen“ (46). Der Akzent verschiebt sich vom Katalog der Prinzipien zu ihrer Vernetzung – ein Ansatz, der der Bestimmung als „Weg gemeinschaftlicher Unterscheidung“ entspricht.
Die Ausführungen bleiben bewusst auf der Ebene der Grundsätze, verweisen aber durchgängig auf gegenwärtige Problemlagen. So wird das Subsidiaritätsprinzip auf die „digitale Revolution“ erweitert, in der nicht mehr allein der Staat, sondern „jeder große wirtschaftliche und technologische Akteur“ (71) übergeordnete Macht ausübt. Und obwohl Nachhaltigkeit nicht als Prinzip ausgewiesen wird, ist die Sache präsent: Die „Verantwortung gegenüber den Armen und den künftigen Generationen“ verlange, die „Nutzung der Güter der Schöpfung“ (67) so zu regeln, dass die Umwelt geachtet und neue Formen der Ausbeutung verhindert werden. So erweist sich die Systematik als anschlussfähig an die drängenden Fragen der Gegenwart, ohne deren Beantwortung der gemeinschaftlichen Unterscheidung vorwegzunehmen.
Aus Adressaten werden Weggefährten
Der Perspektivwechsel zeigt sich an einem unscheinbaren Detail. Seit Johannes XXIII. Pacem in terris 1963 nicht nur an die Gläubigen, sondern „an alle Menschen guten Willens“ richtete, gehört diese Anrede zum festen Repertoire der Sozialenzykliken. Bei Leo XIV. fehlt sie als feierliche Eingangsadresse; die Formel ist präsent, aber verschoben. In der Einleitung wird sie zum Appell: „An alle katholischen Gläubigen, an alle Christen, an alle Männer und Frauen guten Willens richte ich einen eindringlichen Appell“, sich „auf der Baustelle unserer Zeit die Hände schmutzig zu machen“ (16). Im zweiten Kapitel treten die Menschen guten Willens vollends als Handelnde hervor: Leo will ihnen helfen, „ihre Sendung wiederzuentdecken“ (47).
Konsequent erweitert er auch den Kreis derer, die sprechen. Die Kirche erhebe ihre Stimme „gemeinsam mit den anderen christlichen Konfessionen und den Gläubigen anderer Religionen“ (27). Waren die „Anderen“ bisher bloße Empfänger einer Botschaft, so erscheinen sie nun als Mitsprecher. Aus der Anrede wird ein gemeinsames Sprechen und Handeln; die Adressaten werden zu Weggefährten. Genau darin besteht der „Weg gemeinschaftlicher Unterscheidung“ im praktischen Vollzug.
Waren die „Anderen“ bisher bloße Empfänger einer Botschaft, so erscheinen sie nun als Mitsprecher.
Die Probe aufs Exempel
Der Prüfstein solcher Aussagen ist, ob die Prinzipien auch nach innen angewandt werden. Hier erweist sich der Ernst von Magnifica humanitas: Unter der Überschrift „Vergewisserung für die Kirche“ hält Leo XIV. fest, die Soziallehre sei „auch eine Gewissenserforschung für die Kirche“ (86). Was er für Staat, Wirtschaft und Wissenschaft einfordert, soll „vor allem auch in ihrem Inneren gelebt“ werden, konkretisiert als Subsidiarität gegen jeden Paternalismus, „der die Freiheit des Evangeliums erstickt“ (87), und als Gerechtigkeit, die „Strukturen von jenen Verzerrungen“ befreit, „die Ungleichheit, Undurchsichtigkeit und Machtmissbrauch hervorrufen“, samt ausdrücklichem Gehör für die Opfer „geistlichen, wirtschaftlichen, institutionellen, sexuellen Missbrauchs“ (89). Was bereits Franziskus thematisiert hatte, erhebt Leo zum systematischen Prinzip: Die Kirche könne der Gesellschaft nur dann „ein glaubwürdiges Zeichen“ sein, wenn das geschwisterliche Streben nach dem Wohl aller bei ihr selbst „keine Utopie, sondern eine reale Möglichkeit ist“ (89). Die Soziallehre wird zum Maßstab, an dem sich ihre Verkünderin selbst messen lassen muss. Hierin liegt die Zumutung und zugleich die Stärke des Textes.
… und sie bewegt sich doch: Eine lernfähige Kirche
Naheliegend wäre die Annahme, eine Kirche, die sich der Künstlichen Intelligenz stellt, müsse sich der neuen Wirklichkeit anpassen. Magnifica humanitas legt das Gegenteil nahe: Nicht die Soziallehre passt sich der KI an; vielmehr veranlasst diese sie, sich ihres eigenen Charakters zu vergewissern. Darin liegt der Grund, weshalb dieses Schreiben über den binnenkirchlichen Raum hinaus Beachtung finden könnte. Die großartige Menschheit, von der der Titel spricht, ist nicht jene der perfekten Maschinen. Es ist die der würdevollen und verletzlichen, der unterscheidenden und lernfähigen Menschen und einer ebenso lernfähigen Kirche.
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